Lia.01
Sehr geehrte Frau Bader, Im Oktober 2023 habe ich meinen Sohn geboren und bin in Elternzeit bis zum 22.12.24 Als ich meine Schwangerschaft beim Arbeitgeber angekündigt habe, habe ich einen Beschäftigungsverbot bekommen mit der Begründung, dass die Infektionsgefahr im Pflegeheim besonders erhöht ist. Nun bin ich wieder im 6. Monat schwanger und soll ab dem 23.12.24 wieder zur Arbeit, selbst wenn das erhöhte Infektionsrisiko besteht was ich irgendwie komisch finde. Jetzt ist meine frage, habe ich das recht in die Gefährdungsbeurteilung zu sehen die für mich erstellt wird am Arbeitsplatz?
Hallo, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
Dojii
Sollst du denn die gleichen Arbeiten ausüben wie vor deiner Elternzeit? Oder hat der Arbeitgeber (diesmal) eventuell eine Ersatztätigkeit für dich gefunden, die mutterschutzkonform ist? Die müsstest du dann nämlich annehmen.
Lia.01
Hallo, Ja ich werde dann die gleiche arbeiten ausüben müssen, dies war bei meiner ersten Schwangerschaft nämlich genauso. Es wurden dann halt Patienten zugeteilt die "einfacher" und mobiler sind. Allerdings habe ich meine Tätigkeit mal mit dem Mutterschutzgesetz verglichen und dies war alles andere als "erlaubt ", bis ich ins BV kam. Daher wollte ich wissen, ob ich das recht habe in die Gefährdungsbeurteilung einzusehen ,da leider nicht selten die beurteilung nicht richtig vorgenommen wird.
Dojii
Nein, als einzelne Arbeitnehmerin hast du nicht das Recht, sie einzusehen. Sowas darf erst einmal nur der Betriebsrat. Frag also mal da nach (wenn es einen gibt). Notfalls wende dich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt.
Andrea6
Kann es sein, daß du wegen des sehr jungen Kindes gar nicht arbeiten kannst und daher auf ein Beschäftigungsverbot aus bist? Die Frage, ob wegen eines vorangegangenenen Kaiserschnitts ein Beschäftigungsverbot indiziert ist, wurde bereits im entsprechenden Expertenforum verneint...
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...