msdiamond
hallo, ich bin in der 6. SSW habe einen Hauptjob 35 Stundenwoche im Büro Mo-Fr. 09.00-15 Uhr und einen Nebenjob ca. 2-3 im Einzelhandel. Dort arbeite ich dann immer von 14.00 Uhr bis 20.10 Uhr. Wenn ich also die Tage im Nebenjob Arbeite gehe ich im Bür früher (09.00-13.30 Uhr) rase zum nebenjob und arbeite da bis 20.10 Uhr. Die Tage an denen ich früher im Büro gehe, arbeite ich am nächsten Tag im Büro nach sprich also von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Meine Frage kann meine FA nur für den Nebenjob ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Mit sind 11 Stunden am Tag 2-3 mal die Woche einfach zu viel körperlich. Ich möchte meinem Baby auch nicht schaden. LG
Hallo, hat denn der Arbeitgeber vom Hauptjob der Nebentätigkeit zugestimmt? Die im Mutterschutzgesetz - MuSchG genannten Höchstarbeitszeiten von 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche dürfen auch mehreren Arbeitsverhältnissen, Minijobs eingeschlossen, nicht überschritten werden. hier muss eine Lösung nach Rücksprache mit den Arbeitgebern getroffen werden. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Also weil es Dir einfach zu viel ist kann der FA kein BV aussprechen. Grundsätzlich kann der Arzt nur ein allgemeines BV aussprechen, was dann für beide Jobs gelten würde. Ein BV nur für den Nebenjob könnte nur der AG des Nebenjobs aussprechen. LG Sabine
Althea
Bei mir sieht es ähnlich aus: Ich habe einen Hauptjob als Sekretärin mit festen Bürozeiten Mo. - Do. von 9:00 - 16:00 Uhr. 2-3 x in der Woche hetze ich anschließend auch zu meinem Nebenjob, wo ich dann wiederum feste Zeiten von 17:00 - 21:00 Uhr hab. Insgesamt komme ich also tageweise auch auf 11h Arbeit, wovon 1 nach 20:00 Uhr zu leisten ist (die 90h in der Doppelwoche werden jedoch nicht überschritten). Kann mir meine FA ein Berufsverbot für den Nebenjob aussprechen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Eine Lösung der beiden Arbeitgeber kann mir nicht angeboten werden, da ich eben zu festen Zeiten anwesend sein muss, die können nicht für mich verändert werden. Einfach auf den Nebenjob verzichten, hieße aber, dass ich finanzielle Schwierigkeiten bekomme, nur der Hauptjob (Teilzeit) reicht nicht ganz für die Lebenshaltungskosten.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit