Mitglied inaktiv
Hallo, ist ein Beschäftigungsverbot genau das gleiche wie eine Freistellung?? und bekommt der AG, wenn er mir eine Freistellung gibt auch das Gehalt was er mir bis zum Ende zahlt von der Krankenkasse zurück erstattet oder gilt das nur bei einem BV? Danke im voraus. Gruß Nadja
Hallo, Freistellung ist freiwilli, BV gesetzlich/ vom ARzt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, eine Freistellung ist nicht gleich ein BV. Die Freistelleung ist einzig und allein Sache Deines Arbeitgebers. Das Beschäftigungsverbot kann z.B. der FA austellen, oder auch der Arbeitgeber. Kommt darauf an warum das BV ausgesprochen wird. LG Sabine
Mitglied inaktiv
..also über BV kenne ich mich schon gut aus, weil dabei bin irgendwie einen zu bekommen, da ich Streitigkeiten mit meinen AG hat und das läuft schon auf Mobbing zu, Kontakt auch so gut nur über Anwälte usw. das nimmt mich sehr mit und ich bin schon so gut wie am Ende (nervlich und körperlich) und weiß nicht was ich machen soll, bin aber auf mein Gehalt angewiesen. Was mich besonders interessiert ist, ob die AG bei einer Freistellung sich auch das Geld von der Krankenkasse zurück holen können wir beim BV. Den meine Chefs zählen jeden Cent und wenn das der Fall wäre würden die mir sicher auch eine Freistellung geben, ein BV will im Moment keiner ausstellen, da mein FA meint, das müsse der Betriebsarzt machen, die haben aber weder Betriebsarzt noch Betriebsrat, bin zwar der Meinung das dass der FA machen müsse, will mit ihm nächste Woche noch mal reden da ich einen Termin hab. So kann es auf keinen Fall weiter gehen, hab auch große Angst um mich und mein Baby, bin in der 13 Woche und hab einfach Angst eine Fehlgeburt zu erleiden wegen dem ganzen Streß, der schon mittlerweile so ab der 6 ssw so geht und kein Ende in Sicht. LG Nadja
Mitglied inaktiv
Also ich würde seitens der KK KEINE Veranlassung sehen dem AG das Geld dafür zu zahlen. Ich denke auch nicht dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben würde. Wenn Ihr keinen Betriebsarzt habt, dann sprich das noch mal mit Deinem FA durch (denn Mobbing ist auf jeden Fall ein BV), und zur Not mußt Du Dich eben krankschreiben lassen - auch wenn dass sicher finanziell nicht ganz so gut ist wie ein BV. Eine Freistellung hat NUR etwas mit Deinem AG zu tun. LG Sabine
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