Mitglied inaktiv
Hallo, ist ein Beschäftigungsverbot genau das gleiche wie eine Freistellung?? und bekommt der AG, wenn er mir eine Freistellung gibt auch das Gehalt was er mir bis zum Ende zahlt von der Krankenkasse zurück erstattet oder gilt das nur bei einem BV? Danke im voraus. Gruß Nadja
Hallo, Freistellung ist freiwilli, BV gesetzlich/ vom ARzt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, eine Freistellung ist nicht gleich ein BV. Die Freistelleung ist einzig und allein Sache Deines Arbeitgebers. Das Beschäftigungsverbot kann z.B. der FA austellen, oder auch der Arbeitgeber. Kommt darauf an warum das BV ausgesprochen wird. LG Sabine
Mitglied inaktiv
..also über BV kenne ich mich schon gut aus, weil dabei bin irgendwie einen zu bekommen, da ich Streitigkeiten mit meinen AG hat und das läuft schon auf Mobbing zu, Kontakt auch so gut nur über Anwälte usw. das nimmt mich sehr mit und ich bin schon so gut wie am Ende (nervlich und körperlich) und weiß nicht was ich machen soll, bin aber auf mein Gehalt angewiesen. Was mich besonders interessiert ist, ob die AG bei einer Freistellung sich auch das Geld von der Krankenkasse zurück holen können wir beim BV. Den meine Chefs zählen jeden Cent und wenn das der Fall wäre würden die mir sicher auch eine Freistellung geben, ein BV will im Moment keiner ausstellen, da mein FA meint, das müsse der Betriebsarzt machen, die haben aber weder Betriebsarzt noch Betriebsrat, bin zwar der Meinung das dass der FA machen müsse, will mit ihm nächste Woche noch mal reden da ich einen Termin hab. So kann es auf keinen Fall weiter gehen, hab auch große Angst um mich und mein Baby, bin in der 13 Woche und hab einfach Angst eine Fehlgeburt zu erleiden wegen dem ganzen Streß, der schon mittlerweile so ab der 6 ssw so geht und kein Ende in Sicht. LG Nadja
Mitglied inaktiv
Also ich würde seitens der KK KEINE Veranlassung sehen dem AG das Geld dafür zu zahlen. Ich denke auch nicht dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben würde. Wenn Ihr keinen Betriebsarzt habt, dann sprich das noch mal mit Deinem FA durch (denn Mobbing ist auf jeden Fall ein BV), und zur Not mußt Du Dich eben krankschreiben lassen - auch wenn dass sicher finanziell nicht ganz so gut ist wie ein BV. Eine Freistellung hat NUR etwas mit Deinem AG zu tun. LG Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, bei meiner letzten Anfrage habe ich vergessen hinzuzufügen, daß ich wegen Schwierigkeiten während meiner Schwangerschaft von der Arbeit freigestellt worden bin. Ich bin davon ausgegangen, daß hier nur Fragen zur Schwangerschaft gestellt werden. Nun nochmal meine Frage: Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen und ...
Hallo Frau Bader, ich habe vor einigen Tagen schon einmal diese Frage gestellt. Sie haben mir geantwortet, daß Sie nur Fragen rund um die schwangerschaft beantworten. Ich habe vergessen hinzuzufügen, daß ich wegen Problemen während meiner schwangerschaft von der Arbeit freigestellt worden bin. Nun nochmal meine Frage. Ich habe noch 35 Urla ...
Hallo, ich arbeite im Außendienst und ich sitzte mehrer Stunden am Tag im Auto (ca. 3-5 Stunden am Tag). Vor 3 Tagen hatte ich einen Unfall der zum Glück gut für mich bzw. uns ausgegangen ist. Ich bin in der 12 Woche Schwanger und habe jetzt v.a. durch den Unfall mega Angst weiterhin so viel auf den Straßen zu fahren. Im Internet habe ich gelese ...
Hallo :) ich befinde mich seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot (von Arzt), mein Chef schreibt mir aber ständig WhatsApp dass ich noch dies oder jenes erledigen soll. War jetzt schon 2x im Geschäft deshalb. Wenn ich dann denke, jetzt ist alles erledigt kommt die nächste WhatsApp mit iwas. Habs Gefühl er will mir noch was reindrücken, weil ich ...
Hallo :) ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ?
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...