Hallo Frau Bader, ich habe vor einigen Tagen schon einmal diese Frage gestellt. Sie haben mir geantwortet, daß Sie nur Fragen rund um die schwangerschaft beantworten. Ich habe vergessen hinzuzufügen, daß ich wegen Problemen während meiner schwangerschaft von der Arbeit freigestellt worden bin. Nun nochmal meine Frage. Ich habe noch 35 Urlaubstage für dieses Jahr und auf meinem Zeitkonto habe ich noch Überstunden. Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden und des Urlaubes? Oder sind diese Ansprüche mit der Freistellung von der Arbeit entfallen? Wenn ja, können Sie mir bitte den § und das Gesetz bzw. ein Urteil bei der Beantwortung meiner Frage dazuschreiben. Im voraus besten Dank. Viele Grüße Lucky