Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe vor einigen Tagen schon einmal diese Frage gestellt. Sie haben mir geantwortet, daß Sie nur Fragen rund um die schwangerschaft beantworten. Ich habe vergessen hinzuzufügen, daß ich wegen Problemen während meiner schwangerschaft von der Arbeit freigestellt worden bin. Nun nochmal meine Frage. Ich habe noch 35 Urlaubstage für dieses Jahr und auf meinem Zeitkonto habe ich noch Überstunden. Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden und des Urlaubes? Oder sind diese Ansprüche mit der Freistellung von der Arbeit entfallen? Wenn ja, können Sie mir bitte den § und das Gesetz bzw. ein Urteil bei der Beantwortung meiner Frage dazuschreiben. Im voraus besten Dank. Viele Grüße Lucky
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Hallo Frau Bader, bei meiner letzten Anfrage habe ich vergessen hinzuzufügen, daß ich wegen Schwierigkeiten während meiner Schwangerschaft von der Arbeit freigestellt worden bin. Ich bin davon ausgegangen, daß hier nur Fragen zur Schwangerschaft gestellt werden. Nun nochmal meine Frage: Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen und ...
Hallo, ich arbeite im Außendienst und ich sitzte mehrer Stunden am Tag im Auto (ca. 3-5 Stunden am Tag). Vor 3 Tagen hatte ich einen Unfall der zum Glück gut für mich bzw. uns ausgegangen ist. Ich bin in der 12 Woche Schwanger und habe jetzt v.a. durch den Unfall mega Angst weiterhin so viel auf den Straßen zu fahren. Im Internet habe ich gelese ...
Hallo, ist ein Beschäftigungsverbot genau das gleiche wie eine Freistellung?? und bekommt der AG, wenn er mir eine Freistellung gibt auch das Gehalt was er mir bis zum Ende zahlt von der Krankenkasse zurück erstattet oder gilt das nur bei einem BV? Danke im voraus. Gruß Nadja
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
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