Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot/Freistellung im Außendienst?

Frage: Beschäftigungsverbot/Freistellung im Außendienst?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich arbeite im Außendienst und ich sitzte mehrer Stunden am Tag im Auto (ca. 3-5 Stunden am Tag). Vor 3 Tagen hatte ich einen Unfall der zum Glück gut für mich bzw. uns ausgegangen ist. Ich bin in der 12 Woche Schwanger und habe jetzt v.a. durch den Unfall mega Angst weiterhin so viel auf den Straßen zu fahren. Im Internet habe ich gelesen das man unter bestimmten Umständen Freigestellt werden kann vom AG, z.B wenn man eine gewisse Anzahl an Std. im Auto verbringt. Bitte helft mir weiter, weil ich echt Angst habe weiterhin so viel auf der Autobahn zu sein. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eine Tätigkeit mit einem Personenwagen im Außendienst wird nach gängiger Rechtsauffassung nur dann von dem Beschäftigungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 7 des Mutterschutzgesetzes - MuSchG erfasst, wenn die reine Fahrzeit mehr als 50% der täglichen Arbeitszeit ausmacht. In solch einem Fall ist eine Beschäftigung auch mit einem handelüblichen Dienst-Pkw nach Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats nicht mehr zulässig. Als Beförderungsmittel sind im mutterschutzrechtlichen Sinn alle Arten von Fahrzeugen anzusehen, mit denen Personen oder Waren zu Lande, auf dem Wasser oder in der Luft „befördert“ werden. Die Regelung, die Arbeitgebern konkret die Einrichtung von Liegeräumen vorschrieb, hat sich durch die Neufassung der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV im August 2004 grundlegend geändert. Die Neufassung des § 6 Abs. 3 ArbStättV im Wortlaut: "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können." Gruß, NB Wie diese Forderung letztlich umgesetzt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser hat nur dafür Sorge zu tragen, dass für Schwangere oder für stillende Mütter bei Bedarf Liegemöglichkeiten im Betrieb zur Verfügung stehen müssen. Der Frauenarzt muss im Einzelfall entscheiden, ob er ein BV ausspricht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Da ist der Arbeitgeber nicht der richtige Ansprechpartner! Vielmehr mußt Du Deine Ängste und die Häufigkeit des Autofahrens Deinem Frauenarzt schildern und er kann dann entscheiden, ob er ein Beschäftigungsverbot ausspricht, da dieser Arbeitsplatz Dich und das ungeborene Kind gefährdet. Daran hat sich Dein AG zu halten und Du bekommst dann Dein Gehalt weitergezahlt.


Mitglied inaktiv

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hallo, würde mich auch mal interessieren, wie lange oder wieviele km man noch fahren darf? Ich habe 2 interessante Links gefunden http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26BMA%26DR%264065%26%26;;%26ARB%26 http://members.aol.com/Homename43179734/aussendienst.htm Daraus geht hervor, dass man in ein gesetzl.Beschäftigungsverbot fällt, wenn man mehr als 50% seiner Arbeitszeit im Auto ist. Die Frage ist nur, wonach wird das gemessen???Bin gespannt auf die Anwort von Frau Bader


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