Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Erzieherin (gern an alle)

Frage: Beschäftigungsverbot Erzieherin (gern an alle)

Amphibia

Beitrag melden

Hallo Frau Bader. Ich arbeite in einer Kindertagesstätte im U3 Bereich, zusammen mit einer Kollegin, die mir heute eröffnet hat, dass sie in der 9. Woche schwanger ist und dem Arbeitgeber dies heute auch mitgeteilt hat. Darf sie auf ausdrücklichen eigenen Wünsch, auch ohne betriebsärztliche Tests im Krippenbereich weiter arbeiten oder muss der Arbeitgeber sie vorerst umsetzen? Beim Stöbern im www, lese ich, dass sie eigentlich gar nicht arbeiten dürfte, bis ihre Immunität erwiesen ist. Ist das so? Wurde bei uns in der Kita nämlich noch nie so gehandhabt. Über eine Antwort würde ich mich freuen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das darf der Arbeitgeber nicht.Er kann sie aber in einen ungefährlichen Bereich umsetzen. Es ist jetzt erst der Titer zu bestimmen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Der AG ist verpflichtet sich ab Kenntnis an den Mutterschutz zu halten. Bis der Impfstatus geprüft ist darf er sie also nicht einsetzen wo Gefahr besteht. Unsere Erzieherin kam nach 2 Wochen wieder und arbeitete dann bis zum 7. Monat meine ich, danach ging es aus anderen Gründen nicht mehr.


Celibe88

Beitrag melden

Als ich meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mittels ärztlicher Bescheinigung mitteilte wurde ich freundlich des Hauses verwiesen bis die Immunitäten geklärt waren. Lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn die Immunitäten bei der regelmäßigen betriebsärztlichen Vorsorge schon ermittelt wurden und bekannt sind, dann kann sofort eine Entscheidung getroffen werden. Ansonsten kann sie mit unbekanntem Immunstatus nur im Bürobereich beschäftigt werden, ohne engen körperlichen Kontakt zu Kindern.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, so lange der Immunitätsstatus nicht geklärt ist wird der Träger sie nicht mit Kindern arbeiten lassen. Das Risiko ist zu hoch. Und wenn nach der Kontrolle beim Arzt (bei mir kein Betriebsarzt sondern normaler Frauenarzt) heraus kommt dass eine der wichtigen Immunitäten fehlt wird sie auch dementsprechend nicht mehr im kleinkindbereich eingesetzt. Da zählt ihr Wunsch leider nicht. Was bleibt ist die Versetzung in einen Hort oder ähnliches. Jeckyll


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Frauenärzte sind nicht befugt, betriebsärztliche/arbeitsmedizinische Aufgaben auszuführen, außer mit Zusatzqualifikation Arbeitsmedizin.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Habe leider vom Regierungspräsidium ein Beschäftigungsverbot verhängt bekommen, da ich noch nicht dem Betriebsarzt vorgestellt wurde. Ich arbeite als Erzieherin in einer betriebsnahen Kindertagespflege und betreue Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum dritten Lj. Bin jetzt in der 23. SSW. Möchte gern weiter arbeiten gehen, was macht der B- Arzt?? ...

Hallo Frau Bader, wie sieht es mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aus. Eine Erzieherin hat keinen Titter gegen Ringelröteln. Der Frauenarzt hat sofort ein Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft ausgesprochen. Die Erzieherin möchte unbedingt arbeiten. Darf sie das auf eigene Verantwortung entscheiden und der Frauena ...

Hallo Frau Bader, eine komplizierte Situation: Ich sollte im KiGa arbeiten, habe jetzt ein BV da Masernimpfung nicht angeschlagen hat und Keuchhusten nicht aufgefrischt wurde (hat Hausarzt nicht mitgemacht, warum auch immer) Jetzt hat mir der BAD vom alten AG generelles BV empfohlen wg. fehlendem Immunschutz. Neuer AG städtisch (seit 7.9., le ...

Hallo, eine weitere Frage beschäftigt mich. Eigentlich arbeite ich in der Krippe, aber nach meiner Fehlgeburt, hat man mich in den Kindergarten versetzt. In der Krippe bekommt man wohl fast immer Beschäftigungsverbot, im Kindergarten nicht zwangsläufig..? Nun hat man mich (gegen meinen Willen, laut Vertrag jedoch erlaubt), in den Kindergarten ve ...

Guten Tag, angenommen eine Kita-Erzieherin befindet sich seit Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot (April 2020). Empfohlen vom Betriebsarzt und ausgesprochen vom Arbeitgeber. Sie hat in dieser Zeit nicht am Kind gearbeitet aber an einzelnen Tagen Portfolioarbeit von zu Hause aus geleistet. Mit dem November Gehalt wurde allen Bes ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...