Amphibia
Hallo Frau Bader. Ich arbeite in einer Kindertagesstätte im U3 Bereich, zusammen mit einer Kollegin, die mir heute eröffnet hat, dass sie in der 9. Woche schwanger ist und dem Arbeitgeber dies heute auch mitgeteilt hat. Darf sie auf ausdrücklichen eigenen Wünsch, auch ohne betriebsärztliche Tests im Krippenbereich weiter arbeiten oder muss der Arbeitgeber sie vorerst umsetzen? Beim Stöbern im www, lese ich, dass sie eigentlich gar nicht arbeiten dürfte, bis ihre Immunität erwiesen ist. Ist das so? Wurde bei uns in der Kita nämlich noch nie so gehandhabt. Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Hallo, das darf der Arbeitgeber nicht.Er kann sie aber in einen ungefährlichen Bereich umsetzen. Es ist jetzt erst der Titer zu bestimmen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der AG ist verpflichtet sich ab Kenntnis an den Mutterschutz zu halten. Bis der Impfstatus geprüft ist darf er sie also nicht einsetzen wo Gefahr besteht. Unsere Erzieherin kam nach 2 Wochen wieder und arbeitete dann bis zum 7. Monat meine ich, danach ging es aus anderen Gründen nicht mehr.
Celibe88
Als ich meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mittels ärztlicher Bescheinigung mitteilte wurde ich freundlich des Hauses verwiesen bis die Immunitäten geklärt waren. Lg
Mitglied inaktiv
Wenn die Immunitäten bei der regelmäßigen betriebsärztlichen Vorsorge schon ermittelt wurden und bekannt sind, dann kann sofort eine Entscheidung getroffen werden. Ansonsten kann sie mit unbekanntem Immunstatus nur im Bürobereich beschäftigt werden, ohne engen körperlichen Kontakt zu Kindern.
Mitglied inaktiv
Nein, so lange der Immunitätsstatus nicht geklärt ist wird der Träger sie nicht mit Kindern arbeiten lassen. Das Risiko ist zu hoch. Und wenn nach der Kontrolle beim Arzt (bei mir kein Betriebsarzt sondern normaler Frauenarzt) heraus kommt dass eine der wichtigen Immunitäten fehlt wird sie auch dementsprechend nicht mehr im kleinkindbereich eingesetzt. Da zählt ihr Wunsch leider nicht. Was bleibt ist die Versetzung in einen Hort oder ähnliches. Jeckyll
Mitglied inaktiv
Frauenärzte sind nicht befugt, betriebsärztliche/arbeitsmedizinische Aufgaben auszuführen, außer mit Zusatzqualifikation Arbeitsmedizin.
Ähnliche Fragen
Habe leider vom Regierungspräsidium ein Beschäftigungsverbot verhängt bekommen, da ich noch nicht dem Betriebsarzt vorgestellt wurde. Ich arbeite als Erzieherin in einer betriebsnahen Kindertagespflege und betreue Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum dritten Lj. Bin jetzt in der 23. SSW. Möchte gern weiter arbeiten gehen, was macht der B- Arzt?? ...
Hallo Frau Bader, wie sieht es mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aus. Eine Erzieherin hat keinen Titter gegen Ringelröteln. Der Frauenarzt hat sofort ein Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft ausgesprochen. Die Erzieherin möchte unbedingt arbeiten. Darf sie das auf eigene Verantwortung entscheiden und der Frauena ...
Hallo Frau Bader, eine komplizierte Situation: Ich sollte im KiGa arbeiten, habe jetzt ein BV da Masernimpfung nicht angeschlagen hat und Keuchhusten nicht aufgefrischt wurde (hat Hausarzt nicht mitgemacht, warum auch immer) Jetzt hat mir der BAD vom alten AG generelles BV empfohlen wg. fehlendem Immunschutz. Neuer AG städtisch (seit 7.9., le ...
Hallo, eine weitere Frage beschäftigt mich. Eigentlich arbeite ich in der Krippe, aber nach meiner Fehlgeburt, hat man mich in den Kindergarten versetzt. In der Krippe bekommt man wohl fast immer Beschäftigungsverbot, im Kindergarten nicht zwangsläufig..? Nun hat man mich (gegen meinen Willen, laut Vertrag jedoch erlaubt), in den Kindergarten ve ...
Guten Tag, angenommen eine Kita-Erzieherin befindet sich seit Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot (April 2020). Empfohlen vom Betriebsarzt und ausgesprochen vom Arbeitgeber. Sie hat in dieser Zeit nicht am Kind gearbeitet aber an einzelnen Tagen Portfolioarbeit von zu Hause aus geleistet. Mit dem November Gehalt wurde allen Bes ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit