Amphibia
Hallo Frau Bader. Ich arbeite in einer Kindertagesstätte im U3 Bereich, zusammen mit einer Kollegin, die mir heute eröffnet hat, dass sie in der 9. Woche schwanger ist und dem Arbeitgeber dies heute auch mitgeteilt hat. Darf sie auf ausdrücklichen eigenen Wünsch, auch ohne betriebsärztliche Tests im Krippenbereich weiter arbeiten oder muss der Arbeitgeber sie vorerst umsetzen? Beim Stöbern im www, lese ich, dass sie eigentlich gar nicht arbeiten dürfte, bis ihre Immunität erwiesen ist. Ist das so? Wurde bei uns in der Kita nämlich noch nie so gehandhabt. Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Hallo, das darf der Arbeitgeber nicht.Er kann sie aber in einen ungefährlichen Bereich umsetzen. Es ist jetzt erst der Titer zu bestimmen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der AG ist verpflichtet sich ab Kenntnis an den Mutterschutz zu halten. Bis der Impfstatus geprüft ist darf er sie also nicht einsetzen wo Gefahr besteht. Unsere Erzieherin kam nach 2 Wochen wieder und arbeitete dann bis zum 7. Monat meine ich, danach ging es aus anderen Gründen nicht mehr.
Celibe88
Als ich meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mittels ärztlicher Bescheinigung mitteilte wurde ich freundlich des Hauses verwiesen bis die Immunitäten geklärt waren. Lg
Mitglied inaktiv
Wenn die Immunitäten bei der regelmäßigen betriebsärztlichen Vorsorge schon ermittelt wurden und bekannt sind, dann kann sofort eine Entscheidung getroffen werden. Ansonsten kann sie mit unbekanntem Immunstatus nur im Bürobereich beschäftigt werden, ohne engen körperlichen Kontakt zu Kindern.
Mitglied inaktiv
Nein, so lange der Immunitätsstatus nicht geklärt ist wird der Träger sie nicht mit Kindern arbeiten lassen. Das Risiko ist zu hoch. Und wenn nach der Kontrolle beim Arzt (bei mir kein Betriebsarzt sondern normaler Frauenarzt) heraus kommt dass eine der wichtigen Immunitäten fehlt wird sie auch dementsprechend nicht mehr im kleinkindbereich eingesetzt. Da zählt ihr Wunsch leider nicht. Was bleibt ist die Versetzung in einen Hort oder ähnliches. Jeckyll
Mitglied inaktiv
Frauenärzte sind nicht befugt, betriebsärztliche/arbeitsmedizinische Aufgaben auszuführen, außer mit Zusatzqualifikation Arbeitsmedizin.
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