Beschäftigungsverbot für Erzieherin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot für Erzieherin

Hallo Frau Bader, wie sieht es mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aus. Eine Erzieherin hat keinen Titter gegen Ringelröteln. Der Frauenarzt hat sofort ein Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft ausgesprochen. Die Erzieherin möchte unbedingt arbeiten. Darf sie das auf eigene Verantwortung entscheiden und der Frauenarzt muss das Beschäftigungsverbot aufheben, oder gibt es hier keinen Handlungsspielraum? Oder besteht die Möglichkeit das sie nach der 20. Woche wieder arbeiten gehen darf. Danke für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 20:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Erzieherin

Hallo, der AG darf Sie nicht einsetzen, er kann Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommen. Einzige Möglichlkeit ist, sich selber mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung zu setzen u eine Ausnahemgenehmigung zu erwirken Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2011



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