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Hallo Frau Bader, wie sieht es mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aus. Eine Erzieherin hat keinen Titter gegen Ringelröteln. Der Frauenarzt hat sofort ein Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft ausgesprochen. Die Erzieherin möchte unbedingt arbeiten. Darf sie das auf eigene Verantwortung entscheiden und der Frauenarzt muss das Beschäftigungsverbot aufheben, oder gibt es hier keinen Handlungsspielraum? Oder besteht die Möglichkeit das sie nach der 20. Woche wieder arbeiten gehen darf. Danke für Ihre Hilfe.
Hallo, der AG darf Sie nicht einsetzen, er kann Ärger mit dem Gewerbeaufsichtsamt bekommen. Einzige Möglichlkeit ist, sich selber mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung zu setzen u eine Ausnahemgenehmigung zu erwirken Liebe Grüsse, NB
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Habe leider vom Regierungspräsidium ein Beschäftigungsverbot verhängt bekommen, da ich noch nicht dem Betriebsarzt vorgestellt wurde. Ich arbeite als Erzieherin in einer betriebsnahen Kindertagespflege und betreue Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum dritten Lj. Bin jetzt in der 23. SSW. Möchte gern weiter arbeiten gehen, was macht der B- Arzt?? ...
Hallo Frau Bader, eine komplizierte Situation: Ich sollte im KiGa arbeiten, habe jetzt ein BV da Masernimpfung nicht angeschlagen hat und Keuchhusten nicht aufgefrischt wurde (hat Hausarzt nicht mitgemacht, warum auch immer) Jetzt hat mir der BAD vom alten AG generelles BV empfohlen wg. fehlendem Immunschutz. Neuer AG städtisch (seit 7.9., le ...
Hallo Frau Bader. Ich arbeite in einer Kindertagesstätte im U3 Bereich, zusammen mit einer Kollegin, die mir heute eröffnet hat, dass sie in der 9. Woche schwanger ist und dem Arbeitgeber dies heute auch mitgeteilt hat. Darf sie auf ausdrücklichen eigenen Wünsch, auch ohne betriebsärztliche Tests im Krippenbereich weiter arbeiten oder muss de ...
Hallo, eine weitere Frage beschäftigt mich. Eigentlich arbeite ich in der Krippe, aber nach meiner Fehlgeburt, hat man mich in den Kindergarten versetzt. In der Krippe bekommt man wohl fast immer Beschäftigungsverbot, im Kindergarten nicht zwangsläufig..? Nun hat man mich (gegen meinen Willen, laut Vertrag jedoch erlaubt), in den Kindergarten ve ...
Guten Tag, angenommen eine Kita-Erzieherin befindet sich seit Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot (April 2020). Empfohlen vom Betriebsarzt und ausgesprochen vom Arbeitgeber. Sie hat in dieser Zeit nicht am Kind gearbeitet aber an einzelnen Tagen Portfolioarbeit von zu Hause aus geleistet. Mit dem November Gehalt wurde allen Bes ...
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
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