Habe leider vom Regierungspräsidium ein Beschäftigungsverbot verhängt bekommen, da ich noch nicht dem Betriebsarzt vorgestellt wurde. Ich arbeite als Erzieherin in einer betriebsnahen Kindertagespflege und betreue Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum dritten Lj. Bin jetzt in der 23. SSW. Möchte gern weiter arbeiten gehen, was macht der B- Arzt??
Gibt es ein generelles Verbot?
Danke im Voraus!!
MfG
Vero
Mitglied inaktiv - 14.04.2009, 12:43
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot als Erzieherin???
Hallo,
es wird zunàchst Ihr Impfschutz/ Titer festgestellt. Und dann kommt es eben darauf an, wie gefàhrdet Sie und der Zwerg sind
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2009
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot als Erzieherin???
Nun, der Arzt wird u. a. deine versch. Titer feststellen.
Z. B. eben gegen Röteln, Masern, Mups, etc.
Sollte auch nur einer davon nicht ausreichen, wirst du weiterhin ein Beschverb. haben.
Das sofortige Beschverb. dient dem Schutz der Schwangeren und ihrem Baby solange bis alle gesundheitlichen Aspekte geklärt sind.
Meine Schwester durfte auch "ab sofort" nicht mehr als Erzieherin arbeiten weil ein Titer nicht gereicht hat.
Und sie langweilte sich 8 Monate Zuhause fast zu Tode...
Alles Gute!
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.04.2009, 13:30
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot als Erzieherin???
Ohje, das sind ja Aussichten...
Danke für Antwort.
LG
Vero
Mitglied inaktiv - 14.04.2009, 21:02