Pandoraselfe
Sehr geehrte Fr.Bader, Ich befinde mich seit der 7.SSW im Beschäftigungsverbot, welches mir von meinem Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Völlig verständlich,da ich als Betreuungsassistentin für Demente im Altenheim fungiere. Mein AG meinte nun,dass ich meinen saisonalen Nebenjob auf dem Weihnachtsmarkt (Verkauf ,kein Heben max 4-5 Std an 1-3 Tagen die Woche) und generell keinen Nebenjob ausüben darf,da ich ja ein BV habe. Wie verhält sich das nun genau,hat mein AG Recht? Mit freundlichen Grüßen Nicole F.
Hallo, das Problem ist doch, dass er die Nebentätigkeit genehmigen muss. Ansonsten gilt das BV nur füür diese spezielle Tätigkeit. Liebe Grüße NB
Pandoraselfe
Genau darum geht es ja. Mein AG meint m,weil ich bei ihm wegen der Gefährdungsbeurteilung ein BV habe,darf ich generell keinen Nebenjob ausüben. Die letzten 3 Jahre war es neben der regulären Arbeit von meinem AG genehmigt worden. Darf er mir nun den Nebenjob ablehnen,weil ich ein berufsbedingtes BV bei ihm habe?
mellomania
nein. wenn dein bv auf deiner momentanen haupt berufstätigkeit beruht darf er es aus den gründen nicht ablehnen. ob er den nebenjob ohne begründung ablehnen darf, weiß ich aber nicht. wie da die rechtslage ist. ohne sein ok darfst du es aber nicht machen
Felica
Weihnachtsmarkt dürfte aber wegen Mutterschutz ein Problem werden wegen der Temperaturen. Das würde ich als Nebentätigkeit auch nicht einer Schwangeren genehmigen
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