Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot 2 Jobs

Frage: Beschäftigungsverbot 2 Jobs

MissCoachella

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Guten Morgen Frau Bader, Ich habe einen Vollzeit Hauptjob als Verkäuferin in der Bäckerei und einen Nebenjob auf 450€ Basis bei Rewe als Kassiererin. Bin nun in der 12 Ssw und habe beide Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert bzb meine Schwangerschaftsbescheinigung abgegeben. Nun habe ich von beiden ein Beschäftigungsverbot erhalten. Meine Frage wäre nun, steht mir trotzdem weiterhin auch der Lohn vom Nebenjob zu? Beide Arbeitsverträge sind unbefristet. Beim Nebenjob zahle ich nicht in die Rentenkasse ein falls dies wichtig wäre. Ich bedanke mich schonmal für ihre Antwort und wünsche einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen MissCoachella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Sie bekommen bei einem BV bei beiden Tätigkeiten den Lohn weiter. Wichtig ist aber (unabhängig vom BV), dass beachtet wird: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Und in der Schwangerschaft zusätzlich: (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen. Bedeutet: Wenn Ihre Arbeitszeiten dies überschreiten, muss gekürzt werden und dann entsprechend auch der Lohn gekürzt werden. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ja du bekommst von beiden deinen lohn


Berlin!

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Du bekommst dein gehalt so, als wärst du nicht schwanger. Du solltest aber dringend Deinen Klarnamen entfernen lassen (von der Redaktion).


MissCoachella

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Vielen Dank für die Antworten. Wie kann ich denn die Frage wieder löschen?bzb den Namen löschen?


mellomania

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Redaktion per Mail anschreiben. Frage würde ich für andere aber lassen


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