Julia2393
Mein Arbeitgeber hat mich ab heute bis zu meinem Urlaub Ende September ins Beschäftigungsverbot geschickt. Dann soll ich meinen Urlaub nehmen und danach wird mir wieder ein befriestetes BV ausgestellt. Zumal andere Kolleginnen durchgehend für 8 Wochen befristetes BV erhalten haben. Ist das so rechtens?
Hallo, es kommt darauf an. Wollen Sie verreisen und stehen dem AG nicht zur Verfügung? Dann ist es richtig gelaufen. Sind Sie zu Hause und könnten arbeiten? Dann läuft das BV durch und der Urlaub wird wieder gut geschrieben. Liebe Grüße NB
Pamo
Warum wurdest du ins BV geschickt? Hattest du den Urlaub vor der Bitte des AGs bereits selber beantragt oder gibt es eine betriebsinterne Regelung, die dich dazu verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt Urlaub zu nehmen?
Julia2393
Arbeite in einer Klinik im ambulanten Op. Aufgrund von Corona bekommt jede schwangere, egal welche Tätigkeit, ein befristetes berufliches BV. Es handelt sich um den festgelegten Jahresurlaub.
Pamo
Dann klingt das doch ganz vernünftig. Du bekommst im BV genau das, was du auch ohne BV bekommst. In diesem Fall nimmst du deinen Urlaub, wie bereits vor dem BV festgelegt.
Belly-Monkey
Hintergrund wird sein, dass du im BV trotzdem jederzeit zurückgeholt werden kannst und entsprechend zur Verfügung stehen musst. Fahrt ihr im Urlaub irgendwo hin? Also macht richtig Urlaub? Dann ist das durchaus gerechtfertigt, dass das BV für den Urlaub unterbrochen wird. Wenn du aber nur freie Tage hättest, zu Hause bleibst, kannst du mit deinem AG mal ins Gespräch gehen, ob ihr im beidseitigen Einverständnis den Urlaub streicht. Aber das wäre wirklich Kulanz deines AGs, denn auch ein genehmigter Urlaub ist ein Vereinbarung, an die BEIDE Seiten gebunden sind und die nur gelöst werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Regenbogenfarben
Ich halte das Vorgehen Deines AG für nicht korrekt, wenn er nicht in der Lage ist, Dir (ausgerechnet?) im Zeitraum Deines geplanten Urlaubs eine Ersatztätigkeit zuweisen kann, vgl. BAG, Urt. v. 09.08.2016, 9 AZR 575/15. Anders sieht es nur aus, wenn Du tatsächlich die Möglichkeit hast, zu arbeiten. Dass Dein AG meint, ausgerechnet und ausschließlich für die Zeiten Deines geplanten Urlaubs eine Ersatztätigkeit für Dich hat, sieht für mich nach versuchter Umgehung der gesetzlichen Regelungen aus.
Regenbogenfarben
*zu haben
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