Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mich interessiert brennend ob ich mein Beschäftigungsverbot für eine berufliche Weiterqualifizierung nutzen darf, ohne rechtliche Konsequenzen durch meinen Arbeitgeber befürchten zu müssen bzw. muss ich meine angestrebte Weiterqualifizierung während des Beschäftigungsverbots meinem Arbeitgeber angeben?! Vielen Dank im Voraus!?
Hallo, würde ich abklären. Liebe Grüße NB
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