Hana17
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte Sie gerne fragen, wie sieht es rechtlich aus, wenn ich in betrieblichem Beschäftigungsverbot nach §13 Abs. 1 Nr. 3 Mutterschutzgesetz, bin nach § 18 Mutterschutzgesetzt von der Arbeit freigestellt und plante im letzten Jahr ein Weiterbildung-Seminar für dieses Jahr (im Rahmen meiner Weiterbildung in Klinik) - kann ich es teilnehmen und würde es von der Klinik bezahlt? Mit freundlichen Grüßen, H.O.
Hallo, Ja, wenn es ohne BV bezahlt worden wäre. Liebe Grüße NB
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