Nicole-82
Hallo Frau Bader, Ich habe mich schon durch sämtliche Foren gelesen und bin nicht schlauer geworden, daher formuliere ich jetzt einfach selbst meinen Fall. Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und würde gerne wissen welche Monate fürs Elterngeld angerechnet werden und welche ausgeklammert werden. 1.Kind geboren: 10.09.2016 Elternzeit bis 09.09.2018 Elterngeld Plus bis Juni 2018 (Da der Papa auch 2 Monate EZ hatte) 2.Kind Termin: 25.10.2018 Mutterschutz beginnt damit ziemlich genau zum Ende der EZ von Kind 1. ich weiß, dass ich im Zweifel die EZ beenden muss, falls es sich überschneidet wegen Mutterschaftsgeld. Die Frage ist nun: Was ist der genaue Berechnungszeitraum für das Elterngeld? Was kann alles ausgeklammert werden? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! Freue mich auf Ihre Antwort, Nicole
Hallo, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
malini
Es können 14 Monate bei EG-Plus ausgeklammert werden. D.h. von Dezember 2017 bis August 2018 hast du Nullrunden. Damit kommen lediglich 3 Monate Gehalt von vor dem ersten Kind zur Berechnung des EG infrage. Außer, du hättest Teilzeit gearbeitet die letzte Zeit, dann hast du statt der Nullrunden entsprechend das Teilzeitgehalt.
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