Guten Tag,
ich habe 2017 neben meiner Festanstellung 150EUR in nebenberuflicher Tätigkeit und mit Steuernummer eingenommen. Seit Februar 2019 bin ich Arbeitssuchend gemeldet. Mein Kind wird noch im Dezember geboren. Welcher Berechnungszeitraum wird in diesem Fall bei der Berrechnung des Elterngelds angesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
von
julietta1000
am 03.12.2018, 15:43
Antwort auf:
Berechnungszeitraum Elterneld - ALG1
Hallo,
wenn es sich um eine selbständige Tätigkeit gehandelt hat zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Monate mit Arbeitslosigkeit zählen dabei mit null Euro. Das in den Angaben ein Fehler ist (Sie können ja nicht seit Februar 2019 arbeitslos sein) gehe ich davon aus, dass es Februar 2018 ist, das ist dann unerheblich. Anders, wenn das Kind erst nächstes Jahr geboren wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2018
Antwort auf:
Berechnungszeitraum Elterneld - ALG1
Wenn das Ganze als selbstständige Tätigkeit gilt, also es im Steuerbescheid 2017 auftaucht, dann gilt für dich aufgrund der Mischeinkünfte das Steuerjahr 2017 (01.01.2017 bis 31.12.2017) als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld.
von
Dojii
am 03.12.2018, 15:51