Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld 2.Kind in Erziehungszeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld 2.Kind in Erziehungszeit

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Hallo Frau Bader! Folgende Frage: Ich bin noch in Erziehungszeit, diese endet im Januar 2008. Wenn ich in dieser Zeit ein 2. Kind bekomme, wie wird das Elterngeld berechnet? Von meinem Nettolohn aus der Zeit vor der Geburt meines ersten Kindes, oder halt wirklich nur der Betrag den ich vor der Geburt des 2. Kindes verdient habe, also bei einem 400€ Job? Steht es auch irgendwo schriftlich? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, und verstehen was ich meine! Gruß Carina Steingröver


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Frau Bader, das Zitat ist zwar korrekt, beantwortet aber nicht die Frage, denn es gibt das Elterngeld erst ab dem 01.01.2007. Unklar ist jedoch, ob die Regelung auch analog für das Erziehungsgeld (bis zum 31,12,2006) angewendet werden kann, und ob die Bezüge innerhalb der Elternzeit generell bei der Berechnung ausgeklammert werden.


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