TheRoad97
Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeitszeitlichen Gründen haben wir uns dazu entschlossen, dass ich nach der Ausbildung zu Hause bleiben und unseren Sohn erziehen möchte (muss, da wir keine Kinderbetreuung organisieren können/konnten). Soweit ich richtig informiert bin endet mein Ausbildungsverhältnis und mein jetziger Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mich in der Erziehungszeit weiter zu beschäftigen. Nach dem Ausbildungsverhältnis hätte ich eine Probezeit von 6 Monaten. Die Überlegung war alternativ, einen Vertrag zu unterschreiben und dann jedoch in der Probezeit schon in Elternzeit zu gehen, das ist jedoch wahrscheinlich rechtlich gesehen nicht möglich?! Und habe ich Sanktionen seitens der Bundesagentur für Arbeit zu befürchten, wenn ich aufgrund der Kinderbetreuung nicht berufstätig sein kann? Mit freundlichen Grüßen TheRoad97
Hallo, Arbeitslosengeld 1 können Sie nur erhalten, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie können aber während der Probezeit in Elternzeit gehen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ohne Kinderbetreuung kein ALG1, da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Soie
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Ani123
Ohne Kinderbetreuung kein ALG1. Wenn Sie nach der Ausbildung in EZ gehen können sie noch EG beziehen. Dabei ist relevant, wieviele Monate der KV EG bezogen hat. Hinzu kommen, jenachdem wie ihr Mutterschutz fiel 2-3 Monate EG-Bezug. Beispiel: Der KV hat bis Ende Juli 8 Monate EG bezogen, sie 2 Monate (insofern der Mutterschutz nicht länger als 2 Monate war), so verbleiben 4 Monate. (Da max. 14 Monate Basis-EG bezogen werden kann.) ) Für wie viele Monate hat der KV EG beantragt? Wie lange hat der KV EZ gemeldet? Beruflich ist es für sie besser, wenn sie nach der Ausbildung arbeiten. In ihrer Branche ist die Chance auf Übernahme meist gegeben. Ob während der Probezeit EZ genommen werden kann weiß ich nicht. Besser wäre vermutlich auch, wenn sie die Probezeit durchstehen und damit ihr AG sie nicht während dem kündigt (Gründe muss er dafür nicht angeben) würde ich die EZ frühestens am 1. Tag nach der Probezeit melden. 7 Wochen später können sie in EZ gehen. Während der Frist könnten sie Urlaub nehmen. Den Antrag können sie stellen. Öfter ist es so, dass kein Urlaub während der Probezeit genommen werden darf. Somit sammelt sich da was an. Wie lange möchten Sie in EZ gehen? Bedenken Sie, dass ihr Kind ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung hat. Ich kann verstehen, dass sie Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten und die berufliche Zukunft hinten anstellen wollen. Denken Sie aber auch daran, dass der Einstieg in 1-2 Jahren mit Kleinkind und ohne Berufserfahrung nicht leicht ist. Zudem, falls sie in ein paar Jahren nicht im Ausbildungsbetrieb bleiben möchten, zeigt es sich gut, wenn im Lebenslauf und ihrer Biografie vorkommt, dass sie trotz Schwangerschaft, Baby, Kleinkind ihre Ausbildung beendet haben und arbeiten. Das zeigt Durchsetzungsvermögen und Engagement und dass die Kinderbetreuung gesichert ist. AG sehen sowas gerne. Vielleicht ist eine Alternative TZ zu arbeiten und wenn das Kind betreut ist die Stunden aufzustocken? Erkundigen sie sich bei der Stadt/Gemeinde nach einer Kinderbetreuung.
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