Mutterschutz und Seminarplanung (Ausbildung Psychotherapie)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz und Seminarplanung (Ausbildung Psychotherapie)

Liebe Frau Bader, ich befinde mich am Ende der theoretischen Ausbildung zur Psychotherapeutin und befinde mich im 5. Monat schwanger (ET ist für den 8.3. gelegt). Mein Institut würde gerne von mir erfahren, inwieweit ich im letzten Semester ( Februar - Juni 23) an den Theorieeinheiten teilnehmen werde. Wenn es nach mir ginge, so würde ich mich gerne für das gesamte Semester einschreiben und dann alle Kurse besuchen, die mir der Zwerg ermöglicht. Mein Arbeitgeber ermöglicht es mir zudem, nicht in Elternzeit gehen zu müssen, da ich dort nur für wenige Tage im Monat arbeite und auch flexibel HO machen kann. Ich möchte jedoch nicht, wie vom Institut leider vorgeschrieben, jedes Mal eine AU vorlegen müssen, wenn es mit Kind nicht klappt, was ja sicherlich oft der Fall sein wird. Ich würde nun gerne wissen, ob es zumindest für den Zeitrahmen des Mutterschutzes besondere Regelungen gibt, die es mir ermöglichen, einen Seminarbesuch flexibel handhaben zu können, dass ich also keine AU benötige. Vielen Dank und mfG!

von Lavendel91 am 05.10.2022, 05:54



Antwort auf: Mutterschutz und Seminarplanung (Ausbildung Psychotherapie)

Hallo, nein. Sie müssen augenscheinlich an einer bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten teilnehmen, daran ändert auch das Kind nichts. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2022



Antwort auf: Mutterschutz und Seminarplanung (Ausbildung Psychotherapie)

Ohne einen Paragraphen nennen zu können würde ich sagen: ja, du musst eine AU vorlegen. Das Institut hat es so in den AGBS´s oder auch Studienbestimmungen festgelegt und als Schwangere/Mutter darfst du nicht benachteiligt werden - aber auch nicht bevorzugt. Dazu kommt für mich: entweder du bist nicht in EZ/MuSchu, also arbeitest/studierst ganz normal - dann musst du auch eine AU vorlegen, wenn du nicht kommst - oder du nimmst EZ/MuSchu in Anspruch und pausierst. Ich kann dir sagen: ich habe mit Spaß voll gearbeitet bis zum MuSchu - aber diese letzten Wochen vor ET war ich sehr froh, nichts mehr tun zu, mich auf nichts mehr konzentrieren zu müssen. Ebenso war ich nach der Geburt froh, wenn ich mal selbst schlafen konnte. Es hat durchaus seinen Grund, warum es diese Erholungszeiten gibt ;-) Klar kannst du ein Kind haben, dass einfach friedlich schläft, stillt, schläft und alles ist super entspannt - ich persönlich kenne nur ein solches Baby und es war nicht unseres :-)) Ich will dir keine Angst machen - um Gottes Willen! Aber evt. solltest du dich dennoch mit dem Gedanken vertraut machen, dass es nach der Geburt möglicherweise genau nicht einfach weiter geht wie bisher und du froh bist, wenn du es mal vor dem Nachmittag unter die Dusche schaffst. Du schreibst selbst: mit Zwerg oft nicht möglich. Ist dann halt die Frage, ob du dich mit am Ende doch zu wenigen Kursen stressen willst oder nicht doch lieber ein Semester ganz in Ruhe auf euer Kind und Familie konzentrieren.

von cube am 05.10.2022, 08:23



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