Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich bin in der schulischen Ausbildung (private Schule mit staatlicher Anerkennung) zur Fremdpsrachenkorrespondentin und schwanger. Jetzt meine Frage, wenn ich in den Mutterschutz gehe, fehle ich ja 3 1/2 Monate. Muß ich dann aus rechtlicher Sicht, dass Ausbildungsjahr wiederholen. Und was habe ich für rechte als Schwangere in der Ausbildung? Mit freundlichen Grüßen Barbara Weckbecker
Liebe Barbara, Sie besuchen eine Privatschule, d.h., Sie haben keinen Arbeitsvertrag geschlossen, sondern einen Vertrag mit der Schule für den Lehrgang. Anders, wenn Sie nebenbei noch in einer Firma arbeiten ("normale" Lehre) Deshalb gilt das MuSchG nicht. Gruß, NB
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