Frage: Ausbildung und Mutterschutz

Guten Morgen, ich bin noch in der Ausbildung und schwanger. Ich beende die Ausbildung hoffentlich noch vor der Geburt. Ich habe also ab Juni/Juli keine Beschäftigung mehr und Anfang August beginnt erst der Mutterschutz. Wer zahlt mir in der Zeit vor der Geburt/bis zum Mutterschutz? Wer zahlt im Mutterschutz? Habe ich überhaupt Recht auf Elterngeld? Ich komme einfach nicht weiter. Ich war beim Jobcenter aber die konnten mir die Fragen auch nicht beantworten. Habe Angst das ich dann allein dastehe und nichts bekomme. Ich wollte die Ausbildung unbedingt vor der Geburt beenden. Dadurch gibts aber auch viele Probleme. LG

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 06:45



Antwort auf: Ausbildung und Mutterschutz

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. EG bekommen Sie selbstverständlich auch (ein Rechner findet sich bei www.bmfsfj.de) Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.03.2009



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