ZenFlow
Guten Tag Frau Bader, was passiert, wenn mein Kind mit 3 Jahren keinen Kita Platz bekommt? was passiert mit meiner Arbeitsstelle ? Es ist ja nicht mein Verschulden, dass mein Kind nicht in die Kita aufgenommen werden konnte! Anmeldungen habe ich schon rechtzeitig 2 Jahre vorher getätigt. ich wollte eigentlich nach zwei Jahren wieder arbeiten gehen aber leider hat das nicht geklappt, weil nicht mal eine Tagesmutter einen Platz für mein Kind hatte. Somit musste ich zwangsweise das dritte Jahr auch zu Hause bleiben und jetzt so wie es aussieht, wird er mit 3 auch nicht einen Kitaplatz bekommen. wie gehe ich mit meinem Arbeitgeber vor? Wie ist die rechtliche Lage? Kann ich das einklagen beim Staat? Kann der AG mich kündigen ? Danke
Hallo, schreiben Sie die Gemeinde an und schildern Sie das Problem. Drohen Sie mit Schadensersatzansprüchen und setzen Sie eine Frist von 3 Wo zur Zuweisung. Liebe Grüße NB
Cpt_Elli
Die Frage wurde hier ja schon oft beantwortet. Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hast du ab dem 2. Lebensjahr. Du musst nachweisen, dass du dich ernsthaft um einen Platz bemüht hast. Gehst du bei der Vergabe leer aus, bittest du die Kommune, dir einen Platz zuzuweisen - mit Frist und Dokumentation der Absage(n). Dabei drohst du mit einer Klage, falls sie dem nicht nachkommen. Für diesen Brief gibt es Vorlagen im Netz, mehr wumms bekommt es, wenn ein Anwalt schreibt. Meistens findet sich dann ein Platz - meist nicht in der angesagtesten Wunscheinrichtung ums Eck, aber irgendwo schon. Falls nicht, kannst du deinen Verdienstausfall einklagen oder je nach Kommune dir eine nicht-staatlich geförderte Betreuungsmöglichkeit suchen und die Kostendifferenz einklagen (da am besten anwaltlich beraten lassen, denn die Gerichtsurteile sind nicht einheitlich).
ZenFlow
Nachtrag, ich möchte unbedingt wissen, was passiert, wenn ich nach den drei Jahren nicht arbeiten kann. Dass ich alles einklagen kann, ist mir bewusst. Aber kann der Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich nach drei Jahren nicht kommen kann, obwohl es nicht mein Verschulden ist? Wie verhält sich hier die Rechtslage? Meine Nichte hat erst mit 3 1/2 Jahren einen Platz erhalten - meine Schwägerin war zu der Zeit in keinem Beschäftigtungsverhältnis.
Ani123
Wenn sie ihrem Arbeitsvertrag "nicht nachkommen" können müssen sie kündigen. Unter "Nicht nachkkommen" zählt auch die fehlende Kinderbetreuung. Anspruch auf ALG1 haben sie dann auch nicht, weil dafür muss ihr Kind betreut sein.
misses-cat
Selbstverständlich kann er dir kündigen wenn du nicht zur Arbeit erscheinst, allerdings kann er dich sogar dann auf den schaden den er durch dich hat verklagen. Du musst dann kündigen das ist der richtige Weg, dein Arbeitgeber kann nix für die Situation und Kinderbetreuung ist die Sache der Eltern
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