Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

FrauMaus

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzichten? Ich beziehe in der Zeit des Mutterschutzes meine Dienstbezüge normal weiter, bekomme also kein Mutterschaftsgeld im engeren Sinne. Hintergrund ist, dass ich erst seit Beginn des Jahres 2024 wieder in Vollzeit nach der Teilzeit wegen meiner großen Tochter angefangen habe zu arbeiten. Die Elterngeldstelle konnte mich dazu leider nicht beraten.    Vielen Dank für Ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  Nein, würde ja auch keinen Sinn machen, da Sie ja sowieso den Lohn weiter bekommen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Dass die Kolleg*innen in der Elterngeldstelle das nicht beantworten können, ist schon erschreckend.  Bei Beamtinnen erflgt grundsätzlich keine Ausklammerung des Mutterschutzes, da sie aufgrund der Bezüge keinen Einkommensverlust haben.  Sprich dein Elterngeld errechnet sich vom Gesetz her bereits aus den 12 Monaten vor dem Geburtsmonat deines Kindes.  Der Geburtsmonat selbst wird dagegen immer und bei allen ausgeklammert, darauf kann man auch nicht verzichten. 


FrauMaus

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@Dojii: Danke! Ja, ich war auch etwas erstaunt, dass mir da keine Auskunft gegeben werden konnte...


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