Liebe Frau Bader, Mir stellt sich die Frage, ob man auf den Mutterschutz verzichten kann, wenn man ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen hat. Da sich meine Stellenprozente bzw. auch der Arbeitgeber geändert haben würde sich die 6 Wochen Mutterschutz bei der Höhe des Elterngeldes bemerkbar machen. Sollte das rein theoretisch gehen, kann der Arbeitgeber dem denn auch wiedersprechen? Danke für Ihre Antwort Liebe Grüße Christine
von Chrisgram am 20.06.2018, 09:31