Liebe Frau Bader,
Mir stellt sich die Frage, ob man auf den Mutterschutz verzichten kann, wenn man ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen hat. Da sich meine Stellenprozente bzw. auch der Arbeitgeber geändert haben würde sich die 6 Wochen Mutterschutz bei der Höhe des Elterngeldes bemerkbar machen. Sollte das rein theoretisch gehen, kann der Arbeitgeber dem denn auch wiedersprechen?
Danke für Ihre Antwort
Liebe Grüße
Christine
von
Chrisgram
am 20.06.2018, 09:30
Antwort auf:
Mutterschutz ausklammern/verzichten bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
das halte ich für eine Umgehung. Sie haben ja dann auch ein Beschäftigungsverbot
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2018
Antwort auf:
Mutterschutz ausklammern/verzichten bei Beschäftigungsverbot
Liebe Christine,
gibt es eine Antwort auf die Frage bzw wie hast due es gemacht? Ich habe ein ähnliches Problem (allg. Beschäftigungsverbot wg. Corona und ich würde gerne den Mutterschutz ausklammern, da ich sonst ca doppelt so viel Elterngeld bekomme. 2019 oder 2020 ist dann ausschlaggebend). Sowohl das MInisterium für Familie etc., als auch das Gewerbeaufsichtsamt konnten mir keine sichere Auskunft geben. Nun weiß ich auch keine konkrete Anlaufstelle mehr. Danke :-) Beste Grüße, Lisa
von
LisaLisaLisaLisa
am 13.11.2020, 11:49