Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz ausklammern/verzichten bei Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz ausklammern/verzichten bei Beschäftigungsverbot

Chrisgram

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Liebe Frau Bader, Mir stellt sich die Frage, ob man auf den Mutterschutz verzichten kann, wenn man ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen hat. Da sich meine Stellenprozente bzw. auch der Arbeitgeber geändert haben würde sich die 6 Wochen Mutterschutz bei der Höhe des Elterngeldes bemerkbar machen. Sollte das rein theoretisch gehen, kann der Arbeitgeber dem denn auch wiedersprechen? Danke für Ihre Antwort Liebe Grüße Christine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das halte ich für eine Umgehung. Sie haben ja dann auch ein Beschäftigungsverbot Liebe Grüße NB


LisaLisaLisaLisa

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Liebe Christine, gibt es eine Antwort auf die Frage bzw wie hast due es gemacht? Ich habe ein ähnliches Problem (allg. Beschäftigungsverbot wg. Corona und ich würde gerne den Mutterschutz ausklammern, da ich sonst ca doppelt so viel Elterngeld bekomme. 2019 oder 2020 ist dann ausschlaggebend). Sowohl das MInisterium für Familie etc., als auch das Gewerbeaufsichtsamt konnten mir keine sichere Auskunft geben. Nun weiß ich auch keine konkrete Anlaufstelle mehr. Danke :-) Beste Grüße, Lisa


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