Auf Mutterschutz verzichten - Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auf Mutterschutz verzichten - Elterngeld

Hallo, meine Frage ist etwas kompliziert: Ich hatte vor zur Berechnung des Elterngeldes auf die Ausklammerung eines Monats Mutterschutz zu verzichten, da ich sonst nicht auf die ausreichende Anzahl Monate mit besserer Steuerklasse komme. Jetzt hab ich gelesen, dass das nicht mehr möglich ist. Statt dessen könnte ich auf die Tage Mutterschutz im betroffenen Monat verzichten, d.h. weiterarbeiten oder Urlaub nehmen. Soweit so gut, jetzt bin ich aber vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, dass der halbe Monat Mutterschutz irgendwie wegfällt und die notwendigen Monate mit richtiger Steuerklasse zur Berechnung herangezogen werden? Darf ich trotz Beschäftigungsverbot teilweise auf den Mutterschutz verzichten? Danke für die Antwort im voraus. P.S. kommt das Kind viel früher, aber innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist, bleibt der Bemessungszeitraum dann trotzdem der selbe?

von maierdbeere am 13.02.2018, 21:28



Antwort auf: Auf Mutterschutz verzichten - Elterngeld

Hallo, gem. § 3 MuSchG n.F. kkann man auf den Mutterschutz verzichten. Ich habe kein Urteil oder auch sonst in den Kommentaren nichts dazu gefunden, dass diese nicht möglich sein sollte, weil mal in einem Beschäftigungsverbot ist. Ich bin ein wenig hin und hergerissen. Ich würde den Verzicht erklären und abwarten, wie der Arbeitgeber reagiert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2018



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