maierdbeere
Hallo, meine Frage ist etwas kompliziert: Ich hatte vor zur Berechnung des Elterngeldes auf die Ausklammerung eines Monats Mutterschutz zu verzichten, da ich sonst nicht auf die ausreichende Anzahl Monate mit besserer Steuerklasse komme. Jetzt hab ich gelesen, dass das nicht mehr möglich ist. Statt dessen könnte ich auf die Tage Mutterschutz im betroffenen Monat verzichten, d.h. weiterarbeiten oder Urlaub nehmen. Soweit so gut, jetzt bin ich aber vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, dass der halbe Monat Mutterschutz irgendwie wegfällt und die notwendigen Monate mit richtiger Steuerklasse zur Berechnung herangezogen werden? Darf ich trotz Beschäftigungsverbot teilweise auf den Mutterschutz verzichten? Danke für die Antwort im voraus. P.S. kommt das Kind viel früher, aber innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist, bleibt der Bemessungszeitraum dann trotzdem der selbe?
Hallo, gem. § 3 MuSchG n.F. kkann man auf den Mutterschutz verzichten. Ich habe kein Urteil oder auch sonst in den Kommentaren nichts dazu gefunden, dass diese nicht möglich sein sollte, weil mal in einem Beschäftigungsverbot ist. Ich bin ein wenig hin und hergerissen. Ich würde den Verzicht erklären und abwarten, wie der Arbeitgeber reagiert. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin ausgezählt für den 09.11.16 und mein Mutterschutz würde am 28.09.16 beginnen. Leider tritt unser Steuerklassenwechsel (von 4/4 auf 3/5) erst zum 1. April in Kraft und somit würde die Bedingung nicht erfüllt, sechs volle Monate in der "höheren" Klasse zu sein (Grundlage für höhere Berechnung Elterngeld), wenn ich sc ...
Hallo Fr. Bader, mein ET (2. Kind) ist der 7.9.2018 Im Feb 2018 habe ich geheiratet und auch ab Feb die Steuerklasse auf die 3 ändern lassen (erstes Gehalt mit Steuerklasse 3 kam auch schon im Feb.) Jetzt habe ich gelesen das man ja 6 volle Gehälter der neuen Steuerklasse benötigt um dass diese beim Elterngeld berücksichtigt wird. Ich befinde ...
Liebe Frau Bader, Mir stellt sich die Frage, ob man auf den Mutterschutz verzichten kann, wenn man ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen hat. Da sich meine Stellenprozente bzw. auch der Arbeitgeber geändert haben würde sich die 6 Wochen Mutterschutz bei der Höhe des Elterngeldes bemerkbar machen. Sollte das rein theoretisch gehen, kann d ...
Liebe Frau Bader, Mir stellt sich die Frage, ob man auf den Mutterschutz verzichten kann, wenn man ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen hat. Da sich meine Stellenprozente bzw. auch der Arbeitgeber geändert haben würde sich die 6 Wochen Mutterschutz bei der Höhe des Elterngeldes bemerkbar machen. Sollte das rein theoretisch gehen, ...
Guten Morgen Frau Bader, hoffentlich können Sie Licht ins dunkle bringen. Ich bin schwanger und für den 12.12.2019 ausgerechnet. Mein Mann und ich haben im April die Steuerklassen in 3 und 5 gewechselt. Demnach zählt der Wechsel ab Mai (Umstellung hat auch funktioniert) Mein Mutterschutz beginnt am 31.10.2019. Es würde also genau EIN Tag f ...
das Thema ist hier schon öfters behandel,t ich finde aber 2 Antworten. Einmal geht nicht und einmal, es spricht nichts dagegen.... Ich bin schwanger und im BV, ausgesprochen bis zum Beginn des Mutterschutz. Ich habe meinem Arbeitgeber erklärt, dass ich auf den Mutterschutz verzichten will (Gründe Besserstellung beim Elterngeld) Die Antwort: das ge ...
Sehr geerhte Frau Bader, ich habe mich im Internet zwar schon etwas schlau gemacht, aber ganz sicher bin ich mir nach wie vor in der Angelegenheit nicht. Ich bin Medizinstudentin im praktischen Jahr und würde gerne auf meinen Mutterschutz nach der Entbindung verzichten (für das Kindeswohl ist durch den Vater und die Großeltern gesorgt). Durc ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz