Hallo, meine Frage ist etwas kompliziert: Ich hatte vor zur Berechnung des Elterngeldes auf die Ausklammerung eines Monats Mutterschutz zu verzichten, da ich sonst nicht auf die ausreichende Anzahl Monate mit besserer Steuerklasse komme. Jetzt hab ich gelesen, dass das nicht mehr möglich ist. Statt dessen könnte ich auf die Tage Mutterschutz im betroffenen Monat verzichten, d.h. weiterarbeiten oder Urlaub nehmen. Soweit so gut, jetzt bin ich aber vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, dass der halbe Monat Mutterschutz irgendwie wegfällt und die notwendigen Monate mit richtiger Steuerklasse zur Berechnung herangezogen werden? Darf ich trotz Beschäftigungsverbot teilweise auf den Mutterschutz verzichten? Danke für die Antwort im voraus. P.S. kommt das Kind viel früher, aber innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist, bleibt der Bemessungszeitraum dann trotzdem der selbe?
von maierdbeere am 13.02.2018, 21:28