mariealb
Guten Tag Frau Bader, ich bin schwanger und werde nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Allerdings schreibe ich während der Elternzeit im November 2023 meine Abschlussprüfung und bin ab diesem Tag offiziell fertig mit meiner Ausbildung (sofern ich Diese bestehe.) Jetzt bin ich verunsichert wie ich den Elterngeldantrag ausfüllen soll und ob ich nach dem Bestehen meiner Prüfung überhaupt noch Anspruch auf Elterngeld habe, weil mein Ausbildungsbetrieb ja nicht mehr mein Arbeitgeber ist. Ich hoffe Sie können mir helfen und schonmal vielen Dank im Voraus. Viele Grüße Marie
Hallo, Sie brauchen keinen AG, um EG zu erhalten. Sie bekommen es einfach weiter. Liebe Grüße NB
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