Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeitszeitlichen Gründen haben wir uns dazu entschlossen, dass ich nach der Ausbildung zu Hause bleiben und unseren Sohn erziehen möchte (muss, da wir keine Kinderbetreuung organisieren können/konnten). Soweit ich richtig informiert bin endet mein Ausbildungsverhältnis und mein jetziger Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mich in der Erziehungszeit weiter zu beschäftigen. Nach dem Ausbildungsverhältnis hätte ich eine Probezeit von 6 Monaten. Die Überlegung war alternativ, einen Vertrag zu unterschreiben und dann jedoch in der Probezeit schon in Elternzeit zu gehen, das ist jedoch wahrscheinlich rechtlich gesehen nicht möglich?! Und habe ich Sanktionen seitens der Bundesagentur für Arbeit zu befürchten, wenn ich aufgrund der Kinderbetreuung nicht berufstätig sein kann? Mit freundlichen Grüßen
von TheRoad97 am 23.04.2023, 19:17