Hallo, Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung und habe im Rahmen der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag („Praktikumsvertrag“) in einer Psychiatrie für 1 Jahr vom 1.1.-31.12.2023 . Ich bekomme aber im Dezember ein Kind und würde zu Beginn des Vertrags direkt in Elternzeit gehen. Mein Plan wäre, die Elternzeit länger als ein Jahr zu nehmen, normalerweise wäre der Vertrag also wieder abgelaufen.Ich habe gelesen, dass sich befristete Verträge normalerweise nicht verlängern, wenn man Elternzeit nimmt, das bei einer Ausbildung aber anders ist. Gilt das auch in meinem Falle? Die Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin ist ja anders geregelt als die gängigen Ausbildungsberufe, Am ehesten noch vergleichbar mit der Facharztweiterbildung. Es ist eine postgraduale Ausbildung, die ich selbst bezahle, die Ausbildung ist an das Ausbildungsinstitut gebunden und nicht an einen bestimmten Ausbildungsbetrieb. Im Rahmen der Ausbildung muss ich auch 1200 Stunden Praktikum, genannt Praktische Tätigkeit 1, an einer Psychiatrie absolvieren- das ist jetzt die Stelle, die ich oben genannt habe. Mein Institut schließt dafür einen Kooperationsvertrag mit der Klinik ab. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
von Waldfrau310 am 27.09.2022, 12:30