Lulu.33
Hey, ich bin aktuell in der PIA zur Erzieherin. Da mein Arbeitgeber und meine Schule sich nicht gut auskennen, wie man mit der Schwangerschaft in der Ausbildung umgeht muss ich Kontakt zu beiden Seiten aufnehmen und offene Fragen irgendwie klären. Meine Schule möchte mich gerne über den gesamten Zeitpunkt bis ich wieder die Ausbildung antreten kann beurlauben lassen, damit mein Schulplatz gesichert ist und ich mich nicht stressen muss. Da es einfach zu stressig und zu belastend wäre neben der Schwangerschaft an Prüfungen und Praxisbesuche zu denken. Außerdem würde das Jahr wahrscheinlich nicht anerkannt werden, da ich aus gesundheitlichen Gründen oft gefehlt habe und eventuell weiter fehlen werde. Mein Arbeitgeber hat mir heute mitgeteilt, dass ich ohne Schule nicht weiter im Betrieb arbeiten darf und ich somit Kündigen muss oder ich von denen gekündigt werde. Ich möchte jedoch nicht kündigen, da ich gerne die Ausbildung wieder antreten möchte, nachdem ich entbunden habe… außerdem spielt auch der finanzielle Aspekt eine große Rolle, da ich ohne den Ausbildungsgehalt schwer über die Runden kommen würde… auch würde es bedeuten eine Lücke im Lebenslauf zu haben was ich auch vermeiden möchte. Es gibt viele Punkte, dir mir Sorgen bereiten… Ich hatte gehofft ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, da ich zumal nicht gegen Zytomegalie immun bin und obwohl ich in einer Ü3 Gruppe arbeite, trotzdem in Kontakt zu U3 Kindern stehe, die in anderen Gruppen sind. Mein AG sagt, dass die mir einen theoretischen Schutz gewährleisten können und mir somit kein BV zusteht. Ich mache mir trotzdem große Sorgen, da ich in der Praxis ja trotzdem mit u3 Kindern arbeite… auch wenn das nicht gewollt ist. Die kleinen kommen öfter in unsere Gruppe, da bei uns die älteren Geschwister sind. Die Kitaleitung sagt ich solle einfach Abstand halten und nicht in die Nähe kommen, jedoch sind Kinder unberechenbar und es kam schon zu der Situation, dass sie sich in meiner unmittelbaren Nähe aufhalten und ich nicht ebenso weggehen konnte. Meine Ärztin möchte mir kein BV aussprechen, da sie es nicht für medizinisch notwendig sieht und wenn dann mein AG sich drum kümmern soll… Vielleicht kennen Sie sich in diesem Thema aus und können mir Tipps geben wie ich nun Vorgehen soll… das alles belastet mich sehr und ich bin total ratlos… Liebe Grüße
Hallo, Sie machen eine Ausbildung mit Schule und Praxis parallel. Ihr Arbeitgeber, also der Kindergarten, meint, Sie brauchen kein Beschäftigungsverbot. Dies können Sie beim Gewerbeaufsichtsamt überprüfen lassen. Warum Sie die Schule während der Schwangerschaft nicht weitermachen sollen, erschließt sich mir nicht. Eine Gefährdung für Mutter und Kind kann ich nicht erkennen. Außerdem verstehe ich auch nicht, warum dies eine Sicherung des Schulplatzes darstellen soll, wenn Sie die selbige doch gar nicht weitermachen. Ich würde mich hier zu aller erst einmal bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt, erkundigen, unter welchen Voraussetzungen was in ihrer Situation überhaupt anerkannt wird. Grundsätzlich würde ich so lange wie möglich weitermachen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, zur Gefährdungsbeurteilung: Wenn Du diese anders einschätzt, kannst Du Dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden. Was normalerweise in einer Ausbildung funktioniert: Da kann sich eine Schwangere freistellen lassen (ohne Gehalt), und die Ausbildung nach dem Mutterschutz oder Elternzeit wieder aufnehmen. Wie es in der PiA ist, kann ich Dir allerdings nicht sagen. Das ist ja komplexer, da Du sowohl einen Schulvertrag als auch einen Arbeitsvertrag hast. Zum Geld: Der Kindsvater ist Dir nach der Geburt unterhaltspflichtig, und vorher kannst Du Dich beraten lassen, was Dir an (staatlichen) Hilfen zusteht. Viele Grüße
marieseptember
Kein rechtlicher, rein praktischer Rat: mach solange weiter, wie es geht. Eine Ausbildung neben einer Schwangerschaft ist nicht so belastend/anstrengend wie eine Ausbildung neben einem Säugling- Stichworte Schlafmangel, Termine, Sorgen…
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