Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft direkt nach der Ausbildung welche Rechte und Pflichten habe ich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft direkt nach der Ausbildung welche Rechte und Pflichten habe ich?

Denise180688

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Hallo. Ich bin am verzweifeln wir wollen schwanger werden ich bin 26. Mein Partner 27 er ist fest angestellt nur bei mir sieht dass alles anders aus. Ich habe meine Ausbildung jetzt im 9.Juli beendet seid dem habe ich einen befristeten Jahresvertrag und habe 2 Jobs. Jetzt wollte ich fragen wie das finanziell weiter gehen wird wenn ich schwanger bin. Wie viel beträgt das Beschäftigungsverbot und wird dieses zum Elterngeld voll angerechnet? Zu meinen Angaben verdiene bei 120 Stunden 800 Euro netto und bei der geringfügigen Beschäftigung von 30 Stunden 300 Euro also komme im Moment auf 1100 Euro. Wird mein Ausbildungsgehalt irgendwo miteingerechnet? Da hatte ich nur 480 Euro netto. Wie geht es weiter wenn mein Vertrag zum Juni 15 ausläuft? Welches Geld steht mir dann zu. Ich bin so durcheinander...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Beide Beschäftigungsverbot bekommen Sie einfach den normalen Lohn weiter. Ihr Arbeitgeber kann Sie aber auch umsetzen, zum Beispiel an die Kasse. 2. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


-chOcO-

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" Wie viel beträgt das Beschäftigungsverbot und wird dieses zum Elterngeld voll angerechnet?" Wieso Beschäftigungsverbot?


Sternenschnuppe

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Frage ich mich auch. Elterngeld ist immer 65 oder 67 Prozent vom Einkommen berechnet aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Sinnig ist es einen unbefristeten Vertrag zu haben, sonst musst Du nach dem Elterngeld sofort arbeiten und das Kind betreuen lassen, heiraten oder Deine Krankenkasse selbst bezahlen.


Denise180688

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Wollte wissen wie viel Geld man bekommt wenn man ein Beschäftigungsverbot bekommen würde? Ich arbeite im Einzelhandel muss Kisten über 20 Kg tragen und lange stehen bis zu 10 Stunden.


Denise180688

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Ja das mit den 12 Monaten hab ich schon gelesen da ich vorher in der Ausbildung war wird dann das Nettoeinkommen genommen zur Berechnung Oder das was ich jetzt Verdiene? Werden beide Jobs die ich jetzt mache für das Elterngeld berücksichtigt? Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor der Geburt


Colien07022004

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Hallo, es wird das Geld berechnet, was du vor 12 Monaten im Durchschnitt ab Antragsstellung verdient hast. Fällt da deine Ausbildung mit rein, wird dieses Geld mitberechnet. Hast du 2 versicherungspflichtige Jobs, dann werden 2 Jobs einberechnet. Nach einer wenig bezahlten Ausbildung schwanger zu werden ist halt finanziell ungünstig, weil man eben wenig EG bekommt. Mindestsatz liegt bei 300€ plus Kindergeld, aufstocken kann man, wenn Partner nicht genug verdient. Lg


Colien07022004

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Ps. Sorry, Berechnungsgrundlage des EG sind die 12 Monate vor dem Mutterschutz. LG


Denise180688

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Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt man doch 13 Wochen oder 3 Monate rückwirkend bezahlt. Aber ich arbeite erst 3 Wochen als Angestellte in dem Betrie wo ich vorher auch 3 Jahre Ausbildung gemacht habe. Welches Gehalt wird zu Grunde gelegt Azubi oder normales Gehalt?


Denise180688

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Vielen Dank also sehe ich dass also richtig dass ich durch die Ausbildung nicht benachteiligt werden beim Beschäftigungsverbot obwohl ich erst 1 Monat dort arbeite befristet. Aber beim Elterngeld wird dann leider weil man ja 12 Monate zurück rechnet ab Geburtstermin das Ausbildungsgehalt mit dazu zählen oder? Vielen Dank nochmals


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