Katharina-2017
Guten Tag, ich befinde mich im 2. Lj. zur Altenpflegerin und bin in der 8. Woche schwanger. Mein Ausbildungsbetrieb hat mir jetzt ein Berufsverbot erteilt. Damit kann ich die praktische Ausbildung im Grunde knicken, da mir die gesamte Zeit bis nach der Geburt fehlen wird. Ich spreche in der kommenden Woche mit der Schule (hatte zuerst den Arbeitgeber informiert). Habe ich ein Anrecht auf eine Teilzeitausbildung? Gibt es sonst eine Möglichkeit, die Ausbildung trotz des Berufsverbotes weiterzuführen, evtl. zu verlängern? Bleibt dann der Ausbildungsvertrag bestehen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, gern auch Stellen, bei denen ich mich näher erkundigen kann, was möglich wäre. Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Hallo, das hängt vom Bundesland und der Ausbildung ab. Das kann ich Ihnen leider pauschal nicht beantworten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Diese Fragen kannst du mit der Ärztekammer, das ist die für die Prüfungen zur Altenpflegerin zuständige Stelle, klären. Du wirst die Ausbildung zumindest eine zeitlang unterbrechen müssen.
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