Guten Mittag Frau Bader,
ich bin in der 22. Schwangerschaftswoche und befinde mich im 4. Ausbildungsjahr zur Verwaltungsfachangestellten, da ich leider die Abschlussprüfung im Sommer in einem Prüfungsfach nicht bestanden habe und nun die Ausbildung bis zum 31.07.23 verlängere.
Der Nachwuchs kommt im Dezember. Meine Frage wäre nun, ob ich Elternzeit nehmen könnte oder ob das rechtlich gesehen nicht gehen würde?
Es handelt sich um eine duale Ausbildung.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
TheRoad97
am 15.08.2022, 13:52
Antwort auf:
Elternzeit in der Ausbildung
Hallo,
das kann Ihnen nur die zuständige Abteilung sagen, die die Prüfung abnimmt. Sie unterbrechen die Prüfung ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2022
Antwort auf:
Elternzeit in der Ausbildung
Eine Mitschülerin von ihr hat es in einer anderen Ausbildung gemacht. Allerdings hat sie das Schuljahr beendet und ist dann im nächsten Schuljahr wieder angefangen mit einem gerade 1-jährigem Kind. Das war schon eine Herausforderung, wobei sie KV und Oma zur Unterstützung hatte. Sie hat die Ausbildung in TZ beendet und wurde übernommen.
Besprechen sie das mit der Prüfungskommission (ich meine, es ist IHK). Da sie nicht die erste Schwangere dort sein werden werden die ihnen weiterhelfen können.
Die Frage sollten sie sich auch stellen, ob ein Wiedereinstieg im laufenden Jahr (wenn Dezember Geburt, z. B. 1 Jahr EZ genommen wird, der Wiedereinstieg auch im Dezember ist). Evtl. ist es da leichter einen Wiedereinstieg im Sommer zu machen. Andererseits wären sie dann., insofern sie mind. 1 Jahr zu Hause bleiben möchten, über 1,5 Jahre raus und dann die Wiederaufnahme ist auch nicht leicht. Besteht die Möglichkeit, schon im Sommer 2023 wieder zu starten? Da sie Auszubildende sind sie höher kategorisiert bei der Vergabe der Betreuungsplätze.
Evtl. könnte das Kind auch nach dem Mutterschutz in Betreuung und sie ihre Ausbildung direkt weitermachen.
Ein Baby in Betreuung zu geben ist vom Gewissen her schwer, allerdings geht es hier um ihre Ausbildung.
Kann der KV EZ nehmen? So könnten sie ihre Ausbildung nach dem Mutterschutz weitermachen. Da ihnen Stillpausen zustehen können sie es trotzdem stillen. Evtl. können sie sogar die Ausbildung in TZ beenden.
Evtl. können sie ihre Ausbildung nach der EZ auch in TZ beenden. Fragen Sie bei ihrem AG nach.
Ich frage mich, warum sie um 1 Jahr verlängert haben. Ist das in dem Ausbildungsbereich Pflicht? Ich kenne es so, dass auch eine Verlängerung um ein halbes Jahr möglich ist und da würden die Prüfungen ggf. schon im November geschrieben. Da könnten sie mitschreiben, was sogar trotz Mutterschutz gehen würde, weil sie auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten können.
Welchen Plan haben sie denn zurzeit wie sie es weitermachen möchten?
von
Ani123
am 18.08.2022, 07:51