Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweite Elternzeit in teilzeit während der Ausbildung und Probezeit / Referend.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweite Elternzeit in teilzeit während der Ausbildung und Probezeit / Referend.

Abc123

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine knifflige Frage: Ich bin Seiteneinsteigerin in das Lehramt. Es war nur möglich Vollzeit in das Referendariat einzusteigen. Ich bin an der Schule angestellt also nicht im Beamtenverhältnis. 1 Jahr Elternzeit hatte ich schon bei meinem vorherigen Arbeitgeber genommen. Nun ist mein Kind 17 Monate und ich möchte gerne meine zweite Elternzeit nehmen um die Stunden zu reduzieren. Natürlich würde sich so die Ausbildung verlängern. Meine Fragen: 1. Kann ich Elternzeit in der Probezeit beantragen? 2. Kann ich Elternzeit in der Ausbildung beantragen- welche Besonderheiten gibt es hier? 3. Kann ich die Elternzeit so beantragen, dass ich nur noch 50 % arbeiten muss? Muss der Arbeitgeber dem zustimmen? Herzliche Grüße und vielen vielen Dank für eine Rückmeldung! MS


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Lehramt ist Landesgesetz. Hängt also vom Bundesland ab. So ganz verstehe ich das dennoch nicht, denn sie schreiben ja, dass das Referendariat nur in Vollzeit durchgeführt werden kann. Liebe Grüße NB


mellomania

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vorerst die frage bis wann geht dein vertrag? es darf dir, wenn überhaupt , nur elternzeit gewährt werden bis ende vertrag. wenn der verlängert wird musst du auch die EZ verlängern bzw. wenn du einen neuen vertrag bekommst. da fallen die sommerferien raus. heißt es könnte sein dass dein vertrag am 31.7. endet und der neue erst nach dem sommerferien beginnt. und du darfst nur drei abschnitte elternzeit nehmen. einer ist durch.


Abc123

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Hallo Mellomania, der Vertrag geht 2 Jahre, also noch bis November 2020. Ich verstehe teilweise was du meinst. Wenn ich nur noch 50 % arbeiten würde, würde sich die Ausbildung zeitlich gesehen verdoppeln. Dh ich könnte zwei Jahre 50 % arbeiten und müsste dann ca 9 Monate Vollzeit arbeiten-richtig? Wäre auf jeden Fall trotzdem besser als die aktuelle Situation..... VG


Ally79

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Ich würde mich erst mal informieren, ob das Referendariat bei euch überhaupt in Teilzeit angeboten wird. Das haben erst sehr wenig Bundesländer abgesegnet. Wenn es kein Ref in Teilzeit gibt, wird das auch nicht über eine Elternzeitregelung möglich sein. Könnte also vom Bundesland abhängig sein.


mellomania

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stimmt, das is noch nicht überall durch. die können dir das am besten sagen. da wird auch frau bader nix wirklich dazu schreiben können. welches BL bist du?


basis

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Es steht schon oben im AP, dass das Referendariat nur VZ angeboten wurde. Zudem ist das Kind U2. Bis das Kind 2 wird kann der AG sicherlich argumentieren, dass zwei Jahre gemeldet sind als "wird nicht weiter genommen", also vorher wird nichts gehen. Betriebsbedingt kann der AG die TZ in EZ immer ablehnen (z.B. Argument: Die Ausbildung gibt es nur in VZ und das war bei Vertragsunterzeichnung, die ja offenbar erst kürzlich war, bekannt). Also würde im Zweifel die EZ vielleicht genehmigt, aber nicht die TZ. Dann ist die Ausbildung im schlimmsten Fall ganz futsch. Und in der Probezeit mit solchen Tricks zu versuchen den gerade geschlossenen Vertrag auszuhebeln... da könnte sich der AG dann auch noch überlegen gleich mal die Kündigung mit auszusprechen bevor die EZ angetreten werden kann (denn bis zum 2. Geburtstag sind ja noch ein paar Monate).


Abc123

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Danke für die Rückmeldungen. Ich werde einfach mal bei dem Landesschulamt in Sachsen nachfragen. Dann weiß ich hoffentlich bald mehr!


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