Anni_2019
Und zwar fange ich dieses Jahr eine Schulische Ausbildung an die 2 Jahre geht, das ich den Platz überhaupt bekommen habe war sehr spontan nun wünschen mein partner und ich uns seid längerem ein gemeinsames Kind bislang hat es nicht geklappt. Die Frage die ich mir nun stelle falls es jetzt klappen sollte kann ich dann trotz dieser schulischen Ausbildung in Elternzeit gehen oder wie würde es ablaufen
Hallo, § 15 BEEG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit.. AN sind Sie nicht, oder? Reiner Schülerin? Dann gilt das BEEG nicht. Dann müssen Sie mit der Schule/ Aufsichtsbehörde reden. Liebe Grüße NB
peekaboo
Aber evtl. Solltest du erst die Schule heenden, bevor ihr Aktiv plant...
Mamamaike
Hallo, ein Jahr Elternzeit ist zB bei uns kein Problem, länger hat hier noch nie jemand genommen. Die verpasste Zeit muss nachgeholt werden, bei einem Jahr also eine Klasse nach unten gewechselt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich bei der Schule nachfragen (lieber unauffällig a la "Was passiert denn, wenn mal eine Schülerin schwanger wird?"). Wie alt bist Du denn? Es stellt sich durchaus die Frage, ob Du die zwei Jahre nicht warten kannst (bzw eineinhalb, dann müsstest Du nichts nachholen). Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Verstehe ich nicht, wenn diese schulische Ausbildung so wichtig ist, würde ich ja für diese Zeit den Kiwu zurückstellen. Haben das jetzt im weiteren Familienkreis. Mädel Grad 18 und 12. Klasse und nun müssen die Uromas das Baby wechselseitig betreuen am Tag damit die Schule geschafft wird
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