Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenkasse in Elternzeit während Ausbildung zur Psychotherapeutin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenkasse in Elternzeit während Ausbildung zur Psychotherapeutin

Helenchen_

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, bin schwanger und gehe Mitte August 2020 in Mutterschutz. Aktuell bin ich als Psychologin in einer Klinik angestellt und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der im Mai 2021 endet. Wie es danach weitergeht ist noch unklar. Ich würde gerne ab Januar 2021 während der Elternzeit mit meinen ambulanten Behandlungsfällen an einer Praxis beginnen (im Rahmen der Ausbildung). Bisher war ich bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Was ändert sich für mich, bzw. was sollte ich beachten, da ich ja in der Elternzeit ausschließlich selbstständig (in Ausbildung) in Teilzeit arbeiten werde. Vielen Dank schon mal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mir ist Ihr Status nicht so klar. Selbstständig in Ausbildung gibt es ja nicht so wirklich. Entweder Sie arbeiten selbstständig gegen Bezahlung oder im Rahmen eines Praktikums entgeltlich oder unentgeltlich. Reden Sie mit der Krankenkasse. Liebe Grüße NB


Felica

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Ich bin da echt überfragt, aber ich würde sagen selbstständig und in Ausbildung schließen sich aus. Mein Rat, spreche mit deinem Ausbildungsbetrieb bzw Berater. Es sollte ja kein Problem sein den Vertrag dann entsprechend zu verlängern. Vor allen wenn du bereits kurz nach dem Mutterschutz wieder kommst. So oder so, sobald du keinen AG mehr hast, endet auch deine EZ. Krankenversichert wärst du dann über das EG. Solltest du dann in der zeit wo du EG beziehst Einkommen haben, müsstest du dich entsprechend versichern. Und das Einkommen würde beim EG zu Kürzungen führen, würde mich deshalb auch mit EG Plus auseinander setzen. Aber ich denke die wichtigste Frage wäre erst einmal ob man selbstständig dieser Tätigkeit nachgehen darf solange man doch nicht die entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat.


Elchkäfer

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Hallo Helenchen, bei meiner Krankenkasse gilt man während der Ausbildung zur Psychotherapeutin als "Fachschülerin". Somit konnte ich mich damals nach Geburt unseres Sohnes als Verheiratete trotz der Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit familienversichern. Für Unverheiratete gibt es dann den Fachschüler-Tarif. Den ein oder anderen Sachbearbeiter musste man aber noch darüber aufklären, deshalb frage am besten gleich bei der Zentrale der KK nach, wer für diese Tarife zuständig ist. Viel Spaß bei der beginnenden, total spannenden Behandlungsphase!


Elchkäfer

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P S. und off-topic: du könntest auch überlegen ob Elterngeld plus in Frage kommt, da darf man ja dazu verdienen und wenn du noch in der bisherigen, ausbeuterischen Ausbildungsregelung bist, hat man durch die Ausbildungsausgaben ja oft gar keinen (hohen) Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben).


Helenchen_

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Vielen Dank für die Antworten! Also die ambulanten Behandlungen wären im Rahmen meiner Weiterbildung. Für die Behandlungen werde ich bezahlt, bin aber nicht angestellt. Für de Ausbildung selbst zahle ich monatlich und werde dann eine Gewinnermittlung am Jahresende machen. Laut der KK bin ich schon über der Altersgrenze um mich als "Fachschülerin" versichern zu lassen. Ich kann mich erst einmal familienversichern, darf dann aber nicht über die Grenze von 450 Euro mit meinem monatlichen Gewinn liegen. Aber ich werde dann nochmal bei der KK nachhacken. Vielen Dank!


Felica

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Ehrlich, das hört sich nicht koscher an. Hat was von Schein-Selbstständigkeit.


Elchkäfer

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Aus eigener Erfahrung: Es ist total koscher und genauso wird es bundesweit für alle Psychotherapeuten/innen in Ausbildung gehandhabt. Das ist ja keine klassische Ausbildung sondern eine nach dem Studium der Psychologie, für die wir viel Geld hinlegen. Bei meiner KK (weiß nicht ob man das hier bewerben darf?) wurde ich mit Ende 30 immernoch als Fachschülerin familienversichert altersunabhängig. Du musst dir mal durchrechnen ob du auf 450 Gewinn noch kommst, wenn du alle Kosten für die Ausbildung wie Kosten ans Institut, Supervision, Fahrtkosten etc.von den Einnahmen abziehst. Je nachdem, wie viele Behandlungsstunden du in der Woche machst.


Elchkäfer

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Und das ist ja ein Teil unserer ausbeuterischen Ausbildung. Wir sind während der Ausbildung berufsrechtlich nicht wirklich selbständig, weil wir uns regelmäßig supervidieren lassen müssen, unsere Behandlungseinnahmen sind finanzrechtlich aber so zu werten (Honorare).


Elchkäfer

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Noch was und dann halte ich auch wirklich meine Klappe : bei der DPtV kann man während der Weiterbildung kostenlos Mitglied sein und damals zumindest hatten Sie eine kostenlose Steuerberatung für Mitglieder. Vielleicht gibt es da auch jemanden der sich mit den sozialrechtlichen Fragen auskennt?


Elchkäfer

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Google Mal Psychotherapeut Ausbildung Fachschüler und öffne dann den Leitfaden des Instituts Bad Salzuflen (wusste nicht wie man das verlinkt). Da sind auf Seite 22 einige KK samt deren Konditionen genannt. Verheiratet musste ich dann wie gesagt als Fachschülerin nix mehr zahlen.


Helenchen_

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Liebe/lieber Elchkäfer, vielen Dank für die Erfahrungsberichte und die Infos, werde gleich mal alles googeln! :)


E.Staud

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Hey du :) Wie hat denn der Spagat zwischen Baby und Behandlungsstunden geklappt? :) Wie viele Pat. hattest du zu beginn etc?


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