Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad

ClaudiaMart

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Guten Tag Frau Bader,  Wie ist das rechtlich geregelt, wenn eine Oma mit Pflegegrad 2 einen Enkel beaufsichtigt und zum Beispiel etwas passiert. Ist es nicht eher fahrlässig das Kind bei ihr/ihnen zu lassen? Mit Pflegegrad 2 kann man doch auf kein Kind aufpassen oder sehe ich das verkehrt? Der Opa ist zwar da aber nicht durchgängig bzw. er hilft ja eigentlich der Oma. Es ist doch fahrlässig von den Eltern und normalerweise dann auch rechtlich gerade bei Unfällen problematisch oder? Mit freundlichen Grüßen 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man pauschal nicht sagen. Gleichwohl haben Sie recht, wenn eine Einschränkung besteht, die dazu führt, dass die Großmutter sich nicht angemessen um das Kind kümmern kann und es passiert etwas, wird geprüft, ob die Eltern strefrechtlich belangt werden können. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das kommt doch auf den Einzelfall an.  Bei Demenz und Säugling eher problematisch als als Rollstuhlfahrer. 


ClaudiaMart

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Und wenn zum Beispiel man gar nicht weiß was für Diagnosen, weil Oma/Opa nicht ehrlich sind und es verschweigen oder runterspielen? 


ClaudiaMart

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 


misses-cat

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Dann ist das wohl  als erstes  ein Problem zwischen den Eltern die nicht einer Meinung sind Den Rest hat Frau  Bader ja eigentlich schon erklärt


zweizwerge

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Huhu, wenn der Opa da ist oder wenn die Oma ihn ggf. rufen kann, kann er sicherlich auf das Kind aufpassen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sein "um die Oma kümmern" ihn daran hindert, sich um das Kind zu kümmern. Das soll es ja sogar bei Eltern geben, dass sie zwei Kinder oder auch sonst noch weitere Aufgaben haben. Määnliches Geschlecht disqualifiziert übrigens auch nicht.


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