SteffiXy
Liebe Frau Bader, ich bin offiziell noch bis zum 10.12.2018 in Elternzeit und hätte dann wieder zu arbeiten angefangen. Bin jetzt allerdings in der 11. Woche schwanger und würde ein Beschäftigungsverbot bekommen. Habe aber zwischen den Schwangerschaften nicht gearbeitet. Bekomme ich dann Lohn vom AG wegen dem Beschäftigungsverbot oder nicht. Wären zwar nur 4 Monate, aber wenn es mir zustünde möchte ich es nicht herschenken. Ab 12.April würde ja dann schon der Mutterschutz angehen. Ganz liebe Grüße Steffi
Hallo, seit 2018 kann man nicht mehr so einfach ein Beschäftigungsverbot erhalten. Der Arbeitgeber muss stets vorher prüfen, ob er die schwangere Arbeitnehmerin umsetzen kann. Sollte dies hier nicht der Fall sein, würden Sie den Lohn bekommen, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
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