Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich bei erneuter SS in Elternzeit wieder Gehalt?

Frage: Bekomme ich bei erneuter SS in Elternzeit wieder Gehalt?

Gummibaum84

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Hallo. Wir haben im August 2016 unser Kind bekommen und haben 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr elterngeld beantragt. Wir würden gerne wieder schwanger werden. Vor meiner Schwangerschaft habe ich im kindergarten gearbeitet und habe sofort ein beschäftigungsverbot bekommen aber dann bis zum Mutterschutz normales Gehalt bekommen. Wie sehe das jetzt bei einer erneuten Schwangerschaft aus? Wie wäre das mit dem Elterngeld und mit der Elternzeit? Würde ich auch wieder mein Gehalt bekommen oder würde ich bis zum Mutterschutz nichts bekommen weil ich ja noch in Elternzeit des 1. Kindes bin? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach Beendigung der Elternzeit würden Sie, wenn tatsächlich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird,wieder den vollen Lohn bekommen. Ansonsten können Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit beenden und bekommen ein volles Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, Monate mit Bezug von Elterngeld oder Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Bis zum neuen Mutterschutz nix, weil du ja in Elternzeit bist. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Ein BV soll Frauen schützen damit sie keine Nachteile haben ohne. Du bist in Elternzeit dann, ein BV ist also gar nicht möglich.


Gummibaum84

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Vielen Dank. Und das elterngeld berechnet sich dann von meinem Gehalt was ich vor meiner ersten SS Bekommen habe? Ich habe mal gelesen dass es sich davon berechnet und + 7% sind, stimmt das?


Sternenschnuppe

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Nein, das stimmt nicht. Durch die Monate vor dem ersten Kind wird es lediglich bis August ersetzt. Ab September bis zum neuen Mutterschutz so wie es ist, 0€. Hättest ja auch nichts verdient bis August 2018. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz als Basis. + 10 % dann des Elterngeldes als Geschwisterbonus 12 Monate oder bis das erste Kind 3 ist.


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