Julie78
Hallo Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Wenn ich meinen Job (in/nach der Elternzeit) kündige weil ich keine 40h/Woche arbeiten kann, weil ich zwei Kinder habe und allein wohne und die Kita die Zeiten nicht abdeckt, erhalte ich, falls ich darauf angewiesen sein sollte, eine Sperrung beim ALG wegen der Selbstkündigung? Danke und viele Grüße!
Hallo, wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, ihnen Teilzeit anzubieten, glaube ich nicht dass Sie eine Sperre bekommen. Es liegt ja dann ein sachlicher Grund für die Kündigung vor. Liebe Grüße NB
marijanam79
Hallo, nicht unbedingt. War bei mir auch so mit 2 mit Kleinkindern im Einzelhandel. Habe noch in der elternzeit mit der Arbeitsagentur gesprochen und mich auch gleich arbeitssuchend gemeldet (2-3 Monate vor Ende der elternzeit). Du musst das natürlich nachweisen. Da gibt es extra Formulare von denen. Ich habe keine Sperre bekommen, habe aber noch vor der offiziellen Arbeitslosigkeit noch einen anderen Job gefunden. Viel Glück! Grüssle Marijana
Strudelteigteilchen
Du bist verdammt spät dran. Wenn Du zum 1.11. (siehe Posting unten) arbeitslos sein wirst, hättest Du Dich spätestens am 1.8. bei der ARGE melden müssen. ALG1 bekommst Du natürlich nur für die Stunden, die Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, aber ganz grundsätzlich ist die Tatsache, daß die Kinderbetreuung nicht (mehr) zum Job paßt kein Grund für eine Sperre. Die verspätete Meldung schon.
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