Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Vertrag wird nicht verlängert - Begründung Beschäftigungsverbot

Frage: Befristeter Vertrag wird nicht verlängert - Begründung Beschäftigungsverbot

gemato

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau befindet sich in einem befristeten Probearbeitsverhältnis. Nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft (noch im ersten Trimester) und der Vermutung eines folgenden Beschäftigungsverbots wurde nun mündlich vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Vertrag aufgrund der Schwangerschaft und des Beschäftigungsverbots nicht verlängert wird. Wie ich verstanden habe, greift in diesem Fall der Sonderkündigungsschutz nicht, da es sich gar nicht um eine Kündigung handelt. Ein Einspruch wg. Diskriminierung scheint aufgrund der offenen Begründung jedoch möglich. Welche Fristen sind in einem solchen Fall zu beachten? Vielen Dank für ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Vertrag läuft aus, dass es zunächst einmal trotz Schwangerschaft in Ordnung. Problematisch ist die Begründung. Wenn sie hierfür Zeugen hat, hat sie vor Gericht gute Chancen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Befristet ist befristet und er läuft aus. Das ist völlig legal. Habt ihr die Begründung schriftlich? Wie sind die Zeiten denn genau ? Also wann läuft der Vertrag aus,wann beginnt der Mutterschutz und wann genau würde Deine Frau wieder arbeiten wollen und können ?


gemato

Beitrag melden

Wir haben die Begründung schriftlich, da sie in einer Besprechung protokolliert wurde. Außerdem wurde die Entscheidung mit Begründung mehreren Personen gegenüber genannt, die dies bezeugen würden. Der Vertrag läuft Ende Mai aus, der Mutterschutz beginnt im Oktober. Das erwähnte Beschäftigungsverbot gibt es so bisher gar nicht, sondern gewisse Empfehlungen vom Betriebsarzt, die evtl. eine Beschäftigung bis zum Mutterschutz möglich machen. Arbeitsfähig und -willig ist meine Frau jedenfalls im Moment. Pläne für nach der Entbindung haben wir bisher nicht gemacht.


Colien07022004

Beitrag melden

Hallo, die Situation ist wirklich nicht toll aber legal. Denn die Probezeit vertraglich und geht nicht automatisch in ein Beschäftigubgsverhältnis über. Deine Frau sollte sich dringend arbeitssuchend melden (müsste sie durch die befristete Probezeit ja schon gemacht haben). ALG1 gibt es nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Mutterschaftsgeld auch nur, wenn sie in Beschäftigung ist. LG


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Also um ehrlich zu sein würde ich als AG auch nicht verlängern. Ihr wisst doch selbst nicht wie sie wann arbeiten will wieder und der Arbeitgeber kann gar nicht mit ihr planen. Wenn der Job gefällt, das Klima sonst nett ist, kann man sich vielleicht darauf verständigen dass sie sich wieder meldet wenn sie arbeiten kann und man schaut dann neu. Hat sie sich beim Arbeitsamt rechtzeitig gemeldet ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

http://www.familienfreund.de/news-fuer-arbeitgeber/arbeitgeber-darf-befristeten-arbeitsvertrag-nicht-wegen-schwangerschaft-auslaufen-lassen.html


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Danke für den Link, man lernt nie aus. Dann viel Erfolg !


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, im April 2020 habe ich nach einer Elternzeit meine Beschäftigung als Lehrerin mit 10 h Unterricht wieder aufgenommen und alle Unterrichtsbesuche absolviert. Meine Probezeit endet im Dezember 2021, allerdings bin ich jetzt wieder schwanger (7. Woche) und soll laut Gyn ein Beschäftigunsverbot bekommen. Darf ein BV dazu führen die Probezeit zu ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...