gemato
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau befindet sich in einem befristeten Probearbeitsverhältnis. Nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft (noch im ersten Trimester) und der Vermutung eines folgenden Beschäftigungsverbots wurde nun mündlich vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Vertrag aufgrund der Schwangerschaft und des Beschäftigungsverbots nicht verlängert wird. Wie ich verstanden habe, greift in diesem Fall der Sonderkündigungsschutz nicht, da es sich gar nicht um eine Kündigung handelt. Ein Einspruch wg. Diskriminierung scheint aufgrund der offenen Begründung jedoch möglich. Welche Fristen sind in einem solchen Fall zu beachten? Vielen Dank für ihre Hilfe!
Hallo, der Vertrag läuft aus, dass es zunächst einmal trotz Schwangerschaft in Ordnung. Problematisch ist die Begründung. Wenn sie hierfür Zeugen hat, hat sie vor Gericht gute Chancen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Befristet ist befristet und er läuft aus. Das ist völlig legal. Habt ihr die Begründung schriftlich? Wie sind die Zeiten denn genau ? Also wann läuft der Vertrag aus,wann beginnt der Mutterschutz und wann genau würde Deine Frau wieder arbeiten wollen und können ?
gemato
Wir haben die Begründung schriftlich, da sie in einer Besprechung protokolliert wurde. Außerdem wurde die Entscheidung mit Begründung mehreren Personen gegenüber genannt, die dies bezeugen würden. Der Vertrag läuft Ende Mai aus, der Mutterschutz beginnt im Oktober. Das erwähnte Beschäftigungsverbot gibt es so bisher gar nicht, sondern gewisse Empfehlungen vom Betriebsarzt, die evtl. eine Beschäftigung bis zum Mutterschutz möglich machen. Arbeitsfähig und -willig ist meine Frau jedenfalls im Moment. Pläne für nach der Entbindung haben wir bisher nicht gemacht.
Colien07022004
Hallo, die Situation ist wirklich nicht toll aber legal. Denn die Probezeit vertraglich und geht nicht automatisch in ein Beschäftigubgsverhältnis über. Deine Frau sollte sich dringend arbeitssuchend melden (müsste sie durch die befristete Probezeit ja schon gemacht haben). ALG1 gibt es nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Mutterschaftsgeld auch nur, wenn sie in Beschäftigung ist. LG
Sternenschnuppe
Also um ehrlich zu sein würde ich als AG auch nicht verlängern. Ihr wisst doch selbst nicht wie sie wann arbeiten will wieder und der Arbeitgeber kann gar nicht mit ihr planen. Wenn der Job gefällt, das Klima sonst nett ist, kann man sich vielleicht darauf verständigen dass sie sich wieder meldet wenn sie arbeiten kann und man schaut dann neu. Hat sie sich beim Arbeitsamt rechtzeitig gemeldet ?
Mitglied inaktiv
http://www.familienfreund.de/news-fuer-arbeitgeber/arbeitgeber-darf-befristeten-arbeitsvertrag-nicht-wegen-schwangerschaft-auslaufen-lassen.html
Sternenschnuppe
Danke für den Link, man lernt nie aus. Dann viel Erfolg !
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