Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Vertrag, Teilzeit in Elternzeit und ALG I

Frage: Befristeter Vertrag, Teilzeit in Elternzeit und ALG I

Bauphysik

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Meine Tochter geb. 09/2009 kommt im August in die Schule. Sie hat eine leichte Körperbehinderung. Ich habe seit 05/2011 eine befristete 50%-Stelle im öffentlichen Dienst (Kommune) bis 30.04.2016. Die vom Bund geförderte Stelle sollte eigentlich jetzt schon nahtlos um weitere zwei Jahre (01.05.2016-30.04.2018) verlängert werden. Geplant und mit dem Arbeitgeber vereinbart war, rund um die Eischulung ab 01/04/2016-31/12/2016 Elternzeit zu nehmen und dabei 10h wöchentlich Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Der Förderzeitraum für die Stelle hätte sich entsprechend verlängert. Leider verzögert sich der Fördermittelbescheid aus Berlin, der Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist, so dass ich voraussichtlich erst ab 01.02.2017 die Vertragsverlängerung bekommen kann. Meine Fragen: a) Bis zu welchem Alter des Kindes kann man Elternzeit nehmen? b) Gehe ich wie geplant, ab 01.04.2016 in Elternzeit, der Vertrag wird aber nicht nahtlos verlängert, bekomme ich dann überhaupt ALG I? c) Wie wäre ich dann Sozialversichert? Vor allem die Krankenkasse? d) Muss man sich als Mutter dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung stellen um ALG I zu erhalten oder kann man seine Verfügbarkeit auf max. 50% oder sogar 10h/Woche begrenzen? e) Kann man während einer Arbeitslosigkeit in Elternzeit gehen? Würde das bedeuten dann ab dem Zeitpunkt ganz auf das ALG I verzichten zu müssen? f) Wenn ich bisher 50% gearbeitet habe, bemisst sich mein tägliches Leistungsentgelt doch aus 67% des bisherigen Netto-Entgelt oder? -> Stimmt es, dass das nochmal halbiert werden würde, wenn ich auch in Zukunft dem Arbeitsmarkt nur 50% (20h/Woche) zur Verfügung stehen würde, also quasi nur ein Viertel dessen, was ein Vollzeit-Arbeitsloser bekäme? Ich bin sicher nicht die einzige mit befristetem Arbeitsverhältnis und dem Wunsch mein Kind bei der Einschulung zur Verfügung zu stehen. Herzlichen Dank für Ihre Antwort bauphysik


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...