juliane-marie
Liebe Frau Bader, ich bin schwanger. ET ist am 10.11.2019. Mein Arbeitsvertrag läuft nur bis 30.10.19 - ich habe also einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (BEginn 15.01.18 bis 30.10.19). Wie es weitergeht ist auf der Arbeit noch nicht geklärt - sie wissen auch noch nichts von der SS. Ich weiß, dass sie meinen Vertrag einfach auslaufen lassen können, trotz SS. Nun ist es aber so, dass wir noch eine Kollegin neu eingestellt haben - seit 01.11.18, befristet bis 31.07.19 MIT Sachgrund. Kann mein Chef nur ihren Vertrag verlängern und meinen auslaufen lassen? Habe ich als "Erste" nicht mehr Ansprüche? Kann ich dagegen erfolgreich vorgehen, wenn nur ihr Vertrag verlängert wird, aber meiner nicht? Bzw. habe ich auch einen Anspruch auf Verlängerung, sobald ihr Vertrag verlängert wird? Kann mein Vertrag -der ja OHNE Sachgrund ist- überhaupt noch verlängert werden, da ja fast die 2 Jahre erreicht sind? Oder kann ich dann nur einen unbefristeten kriegen? VielenDank und viele Grpße Juliane
Hallo, es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung bei einem Jahresvertrag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn befristete Verträge verlängert werden, liegt das immer im Ermessen des Arbeitgebers. Diejenigen Mitarbeiter, die sich besonders bewährt haben, die man behalten möchte, die man weiterhin braucht, werden verlängert oder entfristet. Die anderen eben nicht. Da die Kollegin eine Sachgrundbefristung hat, wird sie so lange Verlängerungen erhalten, bis der Sachgrund wegfällt. Ich denke nicht, dass du irgendwelche Ansprüche stellen kannst. Schon gar nicht weil deine Kollegin verlängert wird.
mellomania
nein, du hast keinen anspruch. alleine der AG entscheidet, ob er verlängert oder nicht. ihr habt ja auch unterschiedliche verträge. bzw. befristungsgründe. daher sind das zwei paar schuhe.
Mitglied inaktiv
Nein Anspruch hast du nicht
cube
Befristung ist Befristung - ob mit oder ohne Sachgrund ist dabei nicht relevant. Was du meinst mit "länger da/als Erste da gewesen" wird relevant, wenn es um betriebsbedingte Kündigungen mit unbefristeten Verträgen geht - dann wird im Rahmen der Sozialauswahl geschaut, wer länger da ist, Unterhaltsverpflichtungen hat (also verheiratet, Kinder etc) usw. Also nein, du könntest dagegen nicht vorgehen. Dein befristeter Vertrag ohne Sachgrund kann aber im Gegensatz zum Sachgrund nur 2 mal und/oder max 2 Jahre befristet werden - danach müsste er bei einer Verlängerung entfristet werden. Allerdings sind die 2 Jahre am 30.10. eben noch nicht ganz rum - er könnte theoretisch noch mal die letzten Wochen befristen, sofern es eben nicht die 3. Verlängerung der Befristung wäre (Bspl.: 1. Befristung für 1 Jahr, Verlängerung mit 2. Befristung für 8 Monate - obwohl die max 2 Jahre nicht ausgenutzt sind, kann keine 3. Befristung erfolgen).
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