Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter AV: Schwangerschaft und EZ innerhalb der Frist

Frage: Befristeter AV: Schwangerschaft und EZ innerhalb der Frist

Vinegar

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Sehr geehrte Frau Bader, ich beginne am 1.5.21 eine neue Stelle, welche auf 2 Jahre befristet ist. Eine Entfristung nach 2 Jahren wurde mir aber schon mündlich zugesagt. Ich habe nach der Geburt meines 2. Kindes sehr intensiv und sehr lange nach einem neuen Job gesucht. Trotz sehr gutem Uni-Abschluss und Arbeitserfahrungen konnte ich erst nach frustrierenden 1,5 Jahren und fast 50 Bewerbungen einen neuen Job finden. Nun ist es aber so, dass unser Kinderwunsch noch nicht ganz abgeschlossen ist und wir uns ein 3. Kind wünschen. Ich möchte jedoch auf keinen Fall riskieren, nach der Elternzeit wieder in die Arbeitslosigkeit zu rutschen. Ich weiß, dass der Vertrag nach der Frist ausläuft, auch wenn ich schwanger bin. Ich möchte jedoch auch keine 2 Jahre mehr warten, bis ich wieder schwanger werde. Wenn ich jedoch innerhalb der 2 Jahre (1.5.21-30.4.23) sowohl schwanger werden würde, als auch EZ nehmen würde und innerhalb der 2-Jahres-Frist wieder einsteigen würde, könnte der AV denn dann verlängert werden? Also, sagen wir, das Baby würde im Frühjahr 2022 zur Welt kommen und ich würde im Februar 2023 wieder einsteigen, hätte ich damit eine Chance auf Verlängerung des Vertrages? Und wäre es problematisch, dass ich während der 6monatigen Probezeit schwanger geworden wäre? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich kann Ihr Arbeitgeber den Vertrag verlängern bzw. entfristen. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nur, wenn es Ihnen schriftlich zugesichert wurde. Liebe Grüße NB


Suomi

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Ob der AV verlängert wird nachdem Du die EZ für Dein Drittes Kind beendet hast, ist ansich ja keine rechtliche Frage. Viel mehr entscheidet doch Dein Arbeitgeber,ob er ihn verlängern will oder nicht. Wenn Du während wer Probezeit schwanger werden solltest besteht wie sonst auch ein Kündigungsschutz.


Mitglied inaktiv

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Du hast kein rechtliches Problem. Dein AG braucht den Arbeitsvertrag nicht verlängern


KielSprotte

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Das ist doch kein rechtliches Problem. Entweder dein AG reagiert entspannt und gibt dir anschließend den Festvertrag, oder er sucht sich Ersatz und verlängert nicht. Eine Glaskugel wird auch Frau Bader nicht besitzen.


mellomania

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das entscheidet dein AG. ein recht auf verlängerung bzw. entfristung gibt es nicht.


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