Diskja
Hallo liebe Frau Bader, bis Juni befinde ich mich noch in EZ für meine Juni‘15 geborene Tochter. Ich arbeite 20h die Woche beim alten AG in TZ. Ich wollte eigentlich dann wieder VZ in meinen Job zurück. Aber ich würde doch gern noch ein Jahr weiter in Teilzeit arbeiten. Die 3 Jahre EZ sind dann ja im Juni auch vorbei. Meine Frage: Bis wann muss ich die weitere TZ beantragen? Kann ich die TZ befristet für zb 0,5 oder 1 Jahr beantragen? Damit ich danach meinen VZ wieder bekomme? Kann mein AG dies ablehnen? Zur Info: Mein Job ist tz-fähig, ich arbeite ja schon während der EZ. Das Unternehmen hat 75000 Mitarbeiter und ich arbeite seit 15 Jahren dort. Vielen lieben Dank Diskja
Hallo, meinen Sie Teilzeit nach der Elternzeit? Wenn Ihr Arbeitgeber der Verringerung zustimmt, kann das bis zu zwei Jahren unverändert bleiben. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie den Vertrag dauerhaft ändern. Liebe Grüße NB
cube
Der Antrag muss 7 Wochen vor Ende der Elternzei eingereicht werden. Du hast bei der Betriebsgröße und deiner Firmenzugehörigkeit grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit . Du kannst die TZ befristen,. Der Antrag sollte eh so konkret wie möglich gestellt werde, also auch die Wochentage und Arbeitszeiten enthalten.
Diskja
Vielen Dank! Ja genau ich will nach dem 3. Jahr EZ noch nicht wieder VZ einsteigen. Die TZ will ich auf 1 Jahr befristen und danach wieder VZ einsteigen. Die Arbeitszeiten kann ich als Abteilungsleitung selber bestimmen - da hab ich großes Glück.
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