Sillehille
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme Arbeitslosengeld 1 und habe gerade festgestellt, daß ich schwanger bin (nicht geplant, ein 'Unfall' sozusagen, aber wir freuen uns über ein Geschwisterchen für unsere Erstgeborene). Bekomme ich auch während der Schwangerschaft weiterhin ALG 1? Muß ich die Schwangerschaft sofort anzeigen beim Arbeitsamt oder kann man ruhig die ersten 'kritischen' 12 Wochen abwarten? Ich danke im Voraus schonmal für Ihre Zeit, beste Grüße Sille
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Du bist ja nur schwanger und nicht arbeitsunfähig. Kannst Dich weiterhin bewerben und musst auch keinem sagen dass Du schwanger bist. Wenn man es später sieht kannst Du Dich auch bewerben. Damit kommst Du Deiner Pflicht nach. Ohne Job wird das Elterngeld allerdings beim Mindestsatz sein. ALG1 zählt als 0€
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