Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beantragter und genehmigter Urlaub und dann Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: beantragter und genehmigter Urlaub und dann Elternzeit

EmmaKKU

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Hallo, mein Mann muss seinen Urlaub immer recht früh für das nächste Jahr beantragen, sodass er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass wir ein zweites Kind erwarten. Er würde sehr gern wieder den ersten Monat zu Hause bleiben (und dann später noch 2), um mich zu unterstützen. Was passiert mit seinen Urlaubstagen, die nun wahrscheinlich innerhalb des ersten Lebensmonats des Kindes liegen? Bekommt er die wieder gutgeschrieben oder sind sie in dem Moment "verloren"? Er kann den Urlaub aber auch nicht einfach zurück ziehen, da es stark vom Geburtstermin abhängt, ob der die Tage noch nehmen muss oder nicht. Sollte das Kind 2-3 Tage früher als berechnet kommen, benötigt er die Urlaubstage noch. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann doch EZ (mind 2 Mo.) nehmen. Da schreibt er in den Antrag, dass er ab Geburt, voraussichtlich...beantragt. Den Urlaub kann er dann trotzdem nehmen oder, wenn der AG zustimmt, aufheben. Liebe Grüße NB


EmmaKKU

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Vielen dank für Ihre Antwort. Allerdings haben Sie meine Frage falsch verstanden. Mir ging es nicht darum, wie er die EZ beantragt. Voraussichtliche Entbindung 7.8., damit hätte er EZ 7.8-6.9., was passiert mit den Urlaubstagen, die er für August bereits genehmigt bekommen hat? Ag sagt wäre mit EZ abgegolten, da genehmigter Urlaub auch genommener Urlaub wäre. Stimmt das?


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