Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beamtin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beamtin

Mitglied inaktiv

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Liebe Fr. Bader, ich bin Beamtin und zu 50% Privat Versichert - und zu 50% Beihilfeberechtigt! Nun erwarte ich im Februar mein erstes Kind und bin leider noch etwas überfordert, was das ganze beantragen von Kindergeld, Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld ect. angeht! Könnten Sie bitte etwas Licht in dieses Dunkel bringen?? Ich habe bereits gehört, daß Beamte in den 6 Wochen vor der Entbindung und den 8 Wochen nach der Entbindung keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, sondern normal Ihre Bezüge weiterbeziehen - stimmt das? Muß ich dafür irgendwas beantragen oder läuft das automatisch? Kommen diese Bezüge dann wie immer vom Landesamt für Besoldung - oder werden die von Privater Krankenkasse und Beihilfe bezahlt? Wo und wann muß ich das Kindergeld beantragen? Was ist genau das Erziehungsgeld? Wo und wann muß ich das beantragen? Wie läuft das mit meiner privaten Krankenversicherung? Wann muß ich denen meine Schwangerschaft melden? Kann ich bei der Beihilfe irgendwelche Sonderzahlungen beantragen (für Babykleidung - Kinderwagen ect.)? Mein Mann ist Angestellter und wird nach BAT bezahlt. Wann muß ich mich bei Ihm mitversichern? Ich hoffe das sind nicht zu viele Fragen auf einmal?! Für Antworten wäre ich Ihnen wircklich sehr dankbar! Lieben Gruß Stephsche


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Kollegin ;-) So viele Fragen, hoffentlich vergesse ich nicht die Hälfte zu beantworten! Also Dein Gehalt bekommst Du tatsächlich von der bisherigen Stelle, also LBV, bis 8 Wo. nach der Geburt weitergezahlt. Sobald Dein Nachwuchs da ist, setze Dich mit denen in Verbindung, damit sie wissen, wann die 8 Wochen um sind. Die sagen Dir dann schon, ob und ggfls. welche Bescheinigung sie von Dir benötigen. Das Kindergeld beantragst Du ebenfalls dort, hierfür braucht man eine Geburtsurkunde. Es sei denn, Dein Mann möchte das Kindergeld über seinen Arbeitgeber (falls auch er im ö. D. ist) oder bei der Familienkasse Eures zuständigen Arbeitsamtes beantragen. Das Erziehungsgeld beantragst Du beim zuständigen Versorgungsamt. Schon vor der Geburt kannst Du Dir die entsprechenden Vordrucke besorgen. Sobald das Kind über 6 Monate alt ist, wird leider das Einkommen des Vaters berücksichtigt, was meistens leider zu Kürzung bzw. Einstellung des Erziehungsgeldes führt (ich glaube, damals haben wir bei A 11 und einer Familie mit 2 Kiddies gerade mal 79 DM bekommen, ist aber schon ein paar Jahre her). Der privaten KV brauchst Du die Schwangerschaft nicht extra zu melden, es sei denn, Dein Vertrag besagt so etwas. Nur wenn sich Dein Beihilfeanspruch ändert, besteht darüber eine Mitteilungspflicht, glaube ich. Bei der Beihilfe kannst Du eine einmalige Pauschale zur Säuglingserstausstattung -beantragen, sobald das Kind da ist. Hm, weiß nicht mehr, wieviel das ist, ich glaube 350,- DM?? Kannst Du aber bei Deiner Beihilfestelle erfragen. Bei Deinem Mann kannst Du Dich leider erst mit krankenversichern, wenn das Kind 3 ist und Du Dich nach dem Erziehungsurlaub ohne Dienstbezüge beurlauben lässt. Denn erst dann entfällt Dein Beihilfeanspruch. Während der Erziehungsurlaubs bekommst Du die bisherige Beihilfe weiter und musst Dich für die restlichen 50 % leider weiterhin privat krankenversichern. So, ich hoffe, ich habe alles beantwortet und alles ist noch so richtig, denn meine Kiddies sind schon etwas älter. Vielleicht lesen aber ja noch andere Beamtinnen diese Seite und korrigieren mich! Liebe Grüße und alle guten Wünsche für Schwangerschaft und Geburt Alexis


Mitglied inaktiv

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Liebe Alexis, Vielen Dank!!! Du hast mir schon sehr geholfen! Eine Frage hätte ich aber spontan noch: Kann ich denn unser Kind bei meinem Mann mitversichern? Oder läuft das dann automatisch bei meiner Privaten KV mit? Hätte ich denn auch Beihilfeanspruch für das Kind? Und kann ich wärend des Erziehungsurlaubs meine Private KV wechseln? Bin dort nämlich nicht soo zufrieden und zahlen auch deutlich mehr als manch andere meiner Kollegen bei einer anderen Privaten KV! Nochmal DANKE für Deine Hilfe und alles Gute auch für Dich Lieben Gruß Stephsche


Mitglied inaktiv

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Hi! Das Kind könnt Ihr in der gesetzlichen KV des Papas familienversichern, einfach dort anrufen, die schicken ein Aufnahmeformular zu. Soll das Kind in Deine private KV, muß man das in den ersten 4 Wochen dort anzeigen, glaube ich. Dafür würde dann aber ein extra Beitrag fällig. Ich denke, die Versicherung des Vaters bietet sich eher an (hab ich damals auch so gemacht). Deine private KV kannst Du jederzeit wechseln, das hat mit dem Erziehungsurlaub nichts zu tun. Einfach Angebote möglichst vieler anderer privater Versicherungen einholen und, wenn Du tatsächlich wechseln willst, die Kündigungsfristen beachten. Ich persönlich bin in der "Continentale" und bin damit super zufrieden. Aber vielleicht ist in diesem Forum Schleichwerbung verboten *ggg* Viel Glück weiterhin Alexis


Mitglied inaktiv

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HALLO! Ich bin auch eine Beamtin ;-))) ...und habe für meine beiden Kinder bei der privaten Krankenversicherung eine sog. Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, d.h. dass sie im FAlle eines Wechseln in die private Krankenkasse ohne Gesundheitsprüfung wechseln könnten. Sprich doch mal mit deiner PKV, ob die das auch sinnvoll finden (kostet nur ein paar Mark). Wegen der andern Fragen würde ich erstmal die Personalabteilung bemühen. Bei uns kam man dort nicht so richtig weiter (das mit der Beihilfe zur Erstausstattung sagt einem NIEMAND - außer anderen Mamas...), aber die Frauenbeauftragte hatte ein Merkblatt! Den Erziehungsgeldantrag würde ich mir auch schon besorgen und wenn möglich schon teilweise ausfüllen - mehr Zeit als im Mutterschutz VOR der Entbindung hast du nie wieder. Aber freu dich drauf!!! Viel Erfolg und alles Gute!!! Viele Grüße Anja


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