Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV nach Elternzeit Beamtin Bw

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV nach Elternzeit Beamtin Bw

Natschekatsche

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Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte ab 01.04.2019 in Vollzeitbeschäftigung wieder als Beamtin auf Lebenszeit in Baden Württemberg arbeiten. Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Da ich nun wieder schwanger bin(3. Kind) und definitiv ein BV von Seiten des Arztes bekommen werde, lautet meine Frage nun...bekomme ich das volle Gehalt, auch wenn ich nach meiner Elternzeit nicht einen Tag arbeiten war? Zur Info, vor der aktuellen Elternzeit habe ich zu 50% Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit gearbeitet.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab 1. April wollten Sie wieder Teilzeit arbeiten, Sie bekommen bei einem Beschäftigungsverbot (das ist vom Dienstherrn auszusprechen) weiter die vollen Bezüge. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich kenne eine Beamtin beim Zoll die war auch 1 Jahr in Elternzeit und sollte dann mit 50% wieder anfangen . Vor Arbeitsantritt wurde sie wieder schwanger und hat dann kurzfristig vorher auf 100% erhöht und war dann direkt krank geschrieben ohne auch nur einen Tag zu arbeiten und dann direkt ins BV gewechselt . Sie bekommt volles Gehalt . Die Personalabteilung hat sogar noch angerufen und gefragt ob sie auf 100% erhöhen will jetzt wo sie schwanger ist und BV hat und sie meinte dass sie es schon gemacht hat


Natschekatsche

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Danke Urmel91....


Felica

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Wenn alles unter dach und Fach ist, kein Problem. Dann ab dem 1.04 VZ-Gehalt. BV ist aber fraglich und du musst nachweisen das du entsprechende Kinderbetreuung usw hast um das auch erfüllen zu können. Ebenso das du arbeitsfähig bist und nicht eine AU angeraten wäre. Wenn BV vom Arzt kann KK und AG das anzweifeln, vor allen wenn man auf den Gedanken kommt das das ein Gefälligkeits-BV ist oder eine AU angeraten wäre. Sollte der Arzt das BV gar nicht ausstellen dürfen weil der AG eigentlich im Zuge wäre, gilt das ebenso. Auch dann könnte es angezweifelt werden.


Mitglied inaktiv

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Felica: Die Frau hat keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Die private Krankenkasse ist daran gar nicht beteiligt, sie nimmt ohnehin nicht am Umlageverfahren teil, und erstattet keine Bezüge im BV. Urmel: In juristischen Fragen gilt der Grundsatz "keine Gleichbehandlung im Unrecht". Es ist also völlig wurst, was die Frau XY mit ihrem Dienstherrn gemacht hat. Es berechtigt niemanden, denselben Betrug zu machen.


Mitglied inaktiv

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Das jmd so dreist ist, vorher zu sagen : ich arbeite wieder vollzeit " und dann kommt erst ne AU und dann schwuppdiwupp ein BV


cube

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Erst mal musst ja dem AG/Dienstherrn deine Schwangerschaft mitteilen und ihm die Gelegenheit geben, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und ggf. eine Ersatztätigkeit für dich zu finden. Da du VZ wieder einsteigen wolltest, setzte ich eine entsprechend vorhandene Kinderbetreuung mal voraus. Wenn der AG dir dann ein BV ausstellt, erhältst du auch volles Gehalt. Warum du auf jeden Fall ein BV vom Arzt bekommst, erschließt sich mir nicht. Wenn du krank bist, wäre eine AU angebracht. @Urmel: Das sind genau die Gründe, weswegen die Richtlinien zum BV verschärft wurden. Ich schwöre, würde ich bei einer KK arbeiten, ich würde jedes BV sehr genau prüfen - nachdem, was man hier alles so liest dazu, scheint es ja Berufsgruppen zu geben, da ist das BV von den Müttern einkalkuliert. Äußerst Unfair gegenüber allen Frauen, die arbeiten gehen. Ja, zum Teil müssen, weil sie den Druck haben, sich sonst so unbeliebt beim AG zu machen, dass sie nach der EZ eh kein Licht mehr am Arbeitsplatz sehen bzgl. Karriere.


Mitglied inaktiv

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Genau wie die Unsitte Elternzeit einzureichen dann schwanger werden, auf einmal wieder arbeiten zu wollen und schwuppiwupp BV weil Krankenschwester oder Erzieherin. Noch seltsamer wenn das BV vom.Arzt kommt.... Bald jede Woche liest man es hier und in Real sind es bestimmt noch mehr Frauen.....


Mitglied inaktiv

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Urmel, es gibt anscheinend korrupte Mitarbeiter auch in Personalabteilungen. Man nennt das dann Veruntreuung von Steuergeldern. Der Bund der Steuerzahler sollte das erfahren, er hätte Interesse von solchen Fällen zu hören. Dieses BV bezahlt zu 100% der deutsche Steuerzahler (unter anderem ich), die Krankenkasse ist da nicht beteiligt. Was meinst du wie die dann zurückrudern, wenn solch ein Vorgehen bekannt werden würde?


cube

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Ich konnte anfangs nicht so nachvollziehen, warum bei der Erwähnung "BV" schnell recht ruppig geantwortet wurde - inzwischen kann ich das absolut nachvollziehen. Wieviel Frauen ein BV einkalkulieren, AG´s es sich einfach machen und statt Ersatztätigkeit einfach ein BV aussprechen - das ist echt unfassbar. Und da - wie du richtig angemerkt hast - wir das alles bezahlen, schwillt mir inzwischen auch der Kamm wenn ich nur lese "wir planen ein 2. Kind noch in der EZ von Kind 1 zu bekommen.Bekomme ich dann im BV ..."


Felica

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Ich gehe davon aus, auch die werden das prüfen. gerade weil die wegen Veruntreuung und Verschwendung öffentlicher Gelder immer mehr unter Druck geraten. Wenn nicht, wäre das dringend angeraten.


Mitglied inaktiv

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Ja es gibt schon seltsame Fälle . Und nur weil ich davon berichtet habe , heißt es ja nicht das ich es gut heiße. Ich habe lediglich davon berichtet. Aber genauso ist es unfair wenn ein Harz 4 Empfänger 300 € Elterngeld bekommt und nicht arbeiten geht in seinem Leben und wir das unterstützen mit unserem geld als dass eine Mutter ihr halbes Leben schon arbeiten war und auch nur 300€ bekommt wenn sie Kinder direkt hintereinander bekommt um dann nun Mal mit Kinderwunsch abzuschließen und um wieder voll in den Beruf einzusteigen um eben nicht mehr raus gerissen wird im Job . Manchmal fehlt mir da die Logik . Klar gibt es mache BV wo ich mir denke " OK wo ist denn jetzt die Gefahr?" Dann gibt es aber wieder welche die sich kotzend und mit Schwindel geplagt zur Arbeit quälen weil es genau solche Leute gibt die dann denken " die Situation ja nur Schwanger und nicht krank " Ich finde es gibt Berufe da sollten schwangere nicht mehr arbeiten und dafür sollten sich schwangere nicht schlecht fühlen . Ich kenne einen Fall da hat jemand im Krankenhaus noch gearbeitet, hat einen Patienten versorgt, was man schwanger ja noch machen darf , und dann kam 2 Wochen später heraus dass dieser Patient offene Tuberkulose hat und es lange nicht geklärt war ob die schwangere sich angesteckt hat . Wie vereinbart man es mit seinem Gewissen das man sein ungeborenes Krankheiten aussetzt ? Nur du als Mutter lebst dann mit diesem Verlust und die Arbeit interessiert sich nur dafür dass du dann bald wieder arbeiten kommst ... BV ist ein schwieriges Thema , aber es gibt genug Berufe wo es direkt so sein sollte von Anfang an einer Schwangerschaft


cube

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Welche Berufe bzw. Tätigkeiten grundsätzlich gefährdend sind ist bereits in entsprechenden Gesetzen geregelt. Gerade weil eben nicht jeder nach Gutdünken entscheiden soll, was er persönlich als gefährdend ansieht. Wer sich zur Arbeit quält trotz Beschwerden ist im Prinzip selber schuld. Dafür gibt es Ärzte, die einen dann auch entsprechend krank schreiben können. Und ja, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es natürlich dennoch auch Fälle geben, wo trotzdem etwas passiert. "Verstecket Gefahren - ja, die gibt es dann aber wohl überall. Ich kann mich auch im Büro bei jemandem mit einer gefährdenden Krankheit anstecken, weil der Kollege sich nicht krank genug gefühlt hat, um zum Arzt zu gehen. Wenn du so argumentierst, darf eine Schwangere aber im Grund gar nicht mehr aus dem Haus - denn da lauern überall versteckte Gefahren durch kranke Menschen, zu schnell fahrende Autos, usw.


Mitglied inaktiv

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Na ja dann übertreiben wir halt Mal . Wenn es so schlecht gemacht wird von dir , über ein Thema und Vorfall was sehr traurig ist dann bin ich da echt etwas schockiert . Aber gut , jeder hat andere Ansichten


Felica

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Die Mutter die die 300 € erarbeitet hat, bekommt sie aber nirgends abgezogen. bezieht aber eine Familie Hartz4, wird der Mindestsatz EG dort gekürzt. Sie bekommen also nicht mehr Geld wegen dem Kind, sondern nur Geld aus einem anderen Pott. Wegen BV stimme ich dir zu, meiner Meinung nach ist da wirklich vieles im argen.


Mitglied inaktiv

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Im Übrigen wird leider eine Krankmeldung genauso ungern gesehen wie ein BV . Bei einer Krankmeldung finde ich es sogar noch schlimmer . Du wirst angerufen von den Leitungen was du denn hast und die machen am Telefon selber eine Diagnose und sagen dass du ja dann arbeiten kommen kannst . Oder die noch höhere Leitung ruft bei deinem Arzt an und fragt was der Angestellte denn hat . Leider schon von meinem Arzt gehört. Jetzt kommt es ist rechtlich gar nicht erlaubt . Aber leider ist das trotzdem so


cube

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Wenn du meinen Kommentar als Nicht-Betroffenheit über Erkrankungen verstehen willst, bitte. Das war aber gar nicht das Thema grundsätzlich hier und jeder wird irgendeinen Fall nennen können, bei dem etwas nicht gut ausgegangen ist - das rechtfertigt aber eben nicht erschlichene und/oder Gefälligkeit-BV´s usw Aber wie gesagt - wenn du das gerne so verstehen möchtest, als wenn mir schlimme Erfahrungen anderer egal wäre ...


Natschekatsche

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Wer redet denn hier eigentlich von erschlichenen oder Gefälligkeits-BV's? Ihr kennt doch meine Hintergründe gar nicht, ihr wisst nicht welchen Beruf ich ausübe, ihr wisst gar nichts über mich! Ich wollte lediglich eine juristische Antwort auf meine Frage und keine Großdebatte über richtig und falsch...ich arbeite für Vater Staat und würde einen Teufel tun diesen zu betrügen. Ich hoffe ich bekomme von Frau Bader eine qualifizierte Antwort und keine grundlosen Anfeindungen.


Mitglied inaktiv

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Urmel, wir sind hier in einer Rechtsberatung! Du hast einen Präzenzfall geliefert, wie eine Zollbeamtin sich das Vollzeitgehalt erschlichen hat - ein Fall von Veruntreuung von Steuergeldern. Und die TE hat darauf geantworet: "Danke Urmel91....!" Damit hast du der TE ja Tipps gegeben, wie man sich Geld erschleichen kann. Sie findet die Idee toll. Wir sind hier in einer Rechtsberatung, wir beraten nicht aufgrund dessen, was wir toll und gut finden, sondern aufgrund geltender Rechtslage. Du kannst nicht zum Unrecht beraten, nur weil es auf anderen Gebieten ebenfalls gefühltes Unrecht gibt. Baden-Württemberg hat m.E. noch eine öffentliche Verwaltung, die nicht korrupt ist und mit den Steuergeldern einigermaßen gewissenhaft umgeht. Kein Vergleich zu Berlin. BW haushaltet gut und zahlt ja auch im Länderfinanzausgleich Milliarden an andere Bundesländer. Willst du in einem korrupten Land wohnen, wo sich jeder nimmt, was er nur ergaunern kann? Dann weiter so..... Aber bitte in einem Rechtsforum auf der Rechtsgrundlage bleiben.


Mitglied inaktiv

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Frau Bader hat diese Frage schon gefühlt tausendmal beantwortet. Man bekommt im BV das, was man auch ohne BV bekommen hätte. Du kannst nicht deinen Teilzeitjob auf Vollzeit erhöhen, ausschließlich um in einem BV Vollzeit zu kassieren.


Mitglied inaktiv

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Liebe Uriah Ich habe lediglich von solch einer Situation erzählt und wusste ja überhaupt nicht das es erlaubt ist . Ich habe ja auch nicht gesagt dass sie es ja so machen soll .. zum beurteilen ob es erlaubt ist sind andere hier , also bitte .. die Antwort kennen wir ja schon also weiß ich nun besser bescheid . Aber Tipps habe ich nicht gegeben , also besser lesen , danke


Mitglied inaktiv

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Dass es NICHT erlaubt ist


Felica

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Wenn dein Arzt dir wegen der Arbeit ein BV ausstellt, ist es ein Gefälligkeits-Beschäftigungsverbot. Magst du nicht hören wollen, ist aber so. Den der Arzt darf es schlicht und einfach wegen der Arbeit nicht. Der AG muss nach bekanntgeben der Schwangerschaft prüfen ob der Job den du machst dem Mutterschutz entspricht. Passt es, alles gut und du gehst weiterhin arbeiten. Passt es nicht, muss der AG entweder Abhilfe schaffen oder in dem Fall das er es nicht kann, muss der Ag das BV aussprechen. Der Arzt ist da schlicht und einfach raus, denn der weiß genauso wenig was du beruflich wirklich machst und welche Mittel der Ag hat wie wir. ist es so das deine Arbeit mit dem Mutterschutz vereinbar ist, deine persönliche Situation es aber unmöglich macht für dich schwanger dieser Arbeit nachzugehen, dann erst darf der Arzt das BV aussprechen. Das wäre zB der Fall wenn du als Köchin arbeitest und der Geruch von Essen extrem starke Übelkeit hervorruft. Ist es dagegen so das du wegen der Schwangerschaft gar nicht arbeiten kannst, dann ist eine Krankschreibung Mittel der Wahl. Dein Zusatz, ihr wisst doch gar nicht wie das mit deiner Arbeit ist, verstehe ich dann mal so das der Arzt nur wegen der Arbeit das BV ausstellt und das ist rechtlich nicht korrekt, seit 1.1.2018 gab es da eine massive Gesetzesänderung. Fliegt das ganze auf, wirst du haftbar gemacht, nicht der Arzt, denn der kann zB argumentieren du hättest ihn wegen der beruflichen Situation belogen. Wie willst du anderes beweisen? Gab schon Frauen die einen Arzt belogen haben sie würden gemobbt werden um ein BV zu erschleichen obwohl das nicht der Fall war.


cube

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Die Anfeindungen bezogen sich doch gar nicht auf dich. Du wolltest von vorne herein VZ arbeiten gehen, hast eine Kinderbetreuung, bist grundsätzlich arbeitsfähig - erhältst du dann ein BV, bekommst du weiterhin dein Gehalt in voller Höhe. Die Frage wurde dir ja nun auch schon beantwortet. Und davon ab: wenn du schreibst, du bekommst auf jeden Fall ein BV vom Arzt! ohne weitere Angaben, warum das so sein muss, sind Hinweise darauf, dass das nun erst mal der AG beurteilen muss, völlig ok. Es gibt hier nämlich genügend Mütter, die nach damaliger Gesetzesgrundlage ein BV bekommen haben - es nach den neuen Richtlinien aber eben nicht bekommen würden. Weil sich viele eines "erschlichen" haben, FA´s unberechtigterweise eines ausgestellt haben usw sind die Voraussetzungen dafür eben verschärft worden. "Ich bekomme auf jeden Fall ein BV" kann eigentlich so pauschal gar nicht zutreffen. der AG ist verpflichtet, dir eine Ersatztätigkeit anzubieten, wenn deine eigentlichen Aufgaben nicht dem MuSchu entsprechen. Nur, wenn er das nicht mal für wenige Stunden pro Tag kann, darf er ein BV aussprechen. Und der FA darf kein BV ausstellen, indem er dem AG die Gefährdungsbeurteilung vorweg "abnimmt" und einfach mal pro Forma attestiert, die Arbeit wäre gefährlich.


Natschekatsche

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Hinweise wären ja auch echt in Ordnung gewesen, aber lies dir doch manche Antworten hier mal durch...man könnte meinen, ich wäre erst auf die Idee gekommen Vollzeit arbeiten zu gehen, als ich schwanger wurde. Den Antrag habe ich aber schon vor langer Zeit gestellt und genehmigt bekommen. Egal jetzt, meine Frage wurde beantwortet und somit sehe ich die Sache hier als erledigt an. Danke an die Wenigen die mir keinen Betrug unterstellen und mir hier weitergeholfen haben.


mellomania

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weil du schreibst Wer redet denn hier eigentlich von erschlichenen oder Gefälligkeits-BV's? Ihr kennt doch meine Hintergründe gar nicht, ihr wisst nicht welchen Beruf ich ausübe, ihr wisst gar nichts über mich! I wenn vom arzt, ist dein beruf ja eh egal. wenn der beruf relevant ist ist der arzt raus und der AG dran. vermischen kann man es nicht. :-)


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