KrissiV
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, befinde mich aktuell im 2. Jahr Elternzeit für meinen ersten Sohn und bin im 8. Monat schwanger mit meinem 2. Kind. Meine Elternzeit verlängert sich bis Frühjahr 2021 (insgesamt EZ 2017-2021). Heute habe ich von der Kindererziehungszeit gelesen, die man sich als gesetzlich Rentenversicherte für die Rente anrechnen lassen kann. Nach weiterer Recherche (zb beim dbb) habe ich gelesen, dass dies auch für Beamte möglich ist. Einige Fragen ließen sich für mich aber nicht klären: - Bei WEM ist dieser Antrag zu stellen? - WANN ist er zu stellen? - Ist es sinnvoll, ihn als Beamtin zu stellen (ich habe in einem Forum gelesen, dass man eventuell Nachzahlungen leisten muss)? - Muss ich Zuzahlungen leisten? Ich habe weitere private Altersvorsorgeverträge, unter anderem auch Riester. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie etwas Licht ins Dunkle bringen könnten (gern auch mit weiterführenden Links etc). Herzliche Grüße!
Hallo, es wird davon abhängen, ob Sie Bundes- oder Landesbeamtin sind und dann in welchem Bundesland. Ich weiß, dass hier in Rheinland-Pfalz das automatisch erfolgt durch die Bezügestelle. Fragen Sie doch dort einfach mal nach. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kenne Dein Bundesland nicht. In meinem Bundesland wird für jedes Kind 3 Jahre Vollzeitpensionsanteile angerechnet - also die Maximaldauer der Elternzeit. Egal ob man während der Elternzeit nicht arbeitet oder Teilzeit arbeitet. Nimmt man die Elternzeit nicht in Anspruch und arbeitet vollzeit, bekommt man aber keine zusätzliche Anrechnung. Es wird immer nur auf die maximale Vollzeitpensionsansprüche angeglichen.
KrissiV
Hallo imwesten,
danke für deine Antwort, ich arbeite in RLP. Passiert das Ganze „automatisch“? Oder wo muss ich mich da melden?
Mitglied inaktiv
Ich arbeite nicht in RLP - daher kann ich dazu nichts sagen. Hier bei uns in Hessen passiert das nach Auskunft der Bezügestelle automatisch.
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