ko_ija
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber will mich in Beschäftigungsverbot sicken und die Personalabteilung wird das so machen: erst mein 90 Guttage (Überstunden) anrechnen und wenn die dann vorbei sind dann soll die Bescheftigungverbot eintreten. Ich würde gerne die Überstunden irgendwann nach der Elternzeit nutzen. Darf/müss das so gemacht werden? Falls nicht wo kann ich das melden? Es würde vor 1 Jahr bei meine Kollegin so gemacht.. Vielen Dank im Voraus
Hallo, Nein, das ist nicht zulässig, der Arbeitgeber muss ab dem ersten Tag Beschäftigungsverbot den Lohn zahlen. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das ist so nicht erlaubt. Und es spielt natürlich auch keine Rolle, dass das bereits mit anderen Müttern passiert ist. Du bist weder verpflichtet deine Überstunden zu nutzen, noch deinen Urlaub, sobald du ein BV erhalten hast. https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/7274#:~:text=Antwort%3A,oder%20daf%C3%BCr%20den%20Jahresurlaub%20heranzieht.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin Erzieherin in einem Kinderheim und habe aufgrund einer mangelnden Rötelnimmumität ein eingeschränktes Berufsverbot, d.h. ich bin bis zur 20. SSW. in der Verwaltung tätig. Dort kann ich aber nicht wie sonst Vollzeit arbeiten weil es nicht so viel zu tun gibt. Nun will mein Arbeitgeber meine Überstunden für die Differenz der Arbeitsze ...
Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Abend Frau Bader,
Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner